Schlag gegen den Kopf: Ein Jugendlicher fasste vor Gericht eine dreijährige Probezeit aus, nachdem er die Medizinerin, die ihn behandeln wollte, am Ohr verletzte. Er zeigte sich reumütig.
Es war der 23. Dezember, der letzte Schultag im vergangenen Jahr: Den Beginn der Weihnachtsferien wollte eine Gruppe Jugendlicher mit einem Ausflug nach Wien gebührend feiern. Für einen 15-Jährigen endete dieser nun vor Gericht in St. Pölten.
Der Bursche war mit Freunden unterwegs, dabei wurde schon tagsüber reichlich „getankt“. „Es waren vier bis fünf Bier und fast eine halbe Flasche Whiskey“, gab der Jugendliche an.
Benzos „dummerweise selbst genommen“
Bei der Gumpendorfer Straße habe er dann Drogen gekauft. „Zwei Stück Benzos, weil man die dort leicht bekommt. Die waren aber für ein Mädchen“, gibt der 15-Jährige an. Im Rauschzustand habe er sie dann „dummerweise selbst genommen“. Ab dann kann sich der Bursche an nichts mehr erinnern. Am nächsten Tag sei er im Krankenhaus aufgewacht.
Er wurde in der Nacht mit der Rettung ins Spital gebracht. Als die Ärztin ihm einen Venenzugang legen wollte, verpasste ihr der 15-Jährige einen Faustschlag gegen den Kopf. Und verletzte sie am Ohr.
Drei Jahre Probezeit für 15-Jährigen
Dafür gab es vor Gericht nun eine Entschuldigung samt 70 Euro Schmerzensgeld für das Opfer. Über den Jugendlichen wurde eine Probezeit von drei Jahren verhängt, samt Bewährungshilfe und Psychotherapie.
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