Entgegen der Ablehnung aller anderer Parteien hat die ÖVP durchgesetzt, dass Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig als Zeugin in den U-Ausschuss geladen wird. Sie sei „in sehr prominenter Position bei Novomatic angestellt“, hieß es von der Volkspartei, warum die ehemalige Parteichefin aussagen solle. Die anderen Parteien hätten in ihrer Ablehnung nicht ausreichend begründen können, warum sie keinen sachlichen Zusammenhang mit dem U-Ausschuss-Thema sehen. Für die SPÖ bot dies dennoch Grund zur Freude.
Der von Grünen, SPÖ, FPÖ und NEOS Anfang Dezember gefasste Beschluss, das ÖVP-Verlangen auf Ladung Glawischnigs abzulehnen, ist damit rechtswidrig. Denn er blieb, stellte der Verfassungsgerichtshof in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung fest, „begründungslos“. Die Mehrheit habe „ihrer diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Begründungspflicht nicht entsprochen“, aus dem Abstimmungsvorgang bzw. dem Beschluss im Untersuchungsausschuss sei nicht ersichtlich, auf welche Gründe die Mehrheit ihre Beschlussfassung stützt.
Somit werde das Verlangen auf Ladung Glawischnigs wirksam, stellten die Verfassungsrichter fest. Die ÖVP hat ihr Verlangen auf Ladung der früheren Chefin ihres aktuellen Koalitionspartners damit begründet, dass die „Feststellung ,Novomatic zahlt alle‘“, die im Ibiza-Video gefallen war, ein zentrales Thema des U-Ausschusses sei. Glawischnig verfüge aus ihren früheren Funktionen über vielseitige Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern und sei jetzt in leitender Position für die Novomatic AG tätig.
SPÖ sehen Minderheitenrechte im U-Ausschuss gestärkt
SPÖ und NEOS sehen zwar weiter keinen Sinn in der Befragung Glawischnigs durch den Ibiza-U-Ausschuss. Aber SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer freute sich trotzdem über die Entscheidung des VfGH. Mit der Begründung dazu seien nämlich die Minderheitenrechte im U-Ausschuss gestärkt worden, meinte er. Üblicherweise fällt die Minderheits-Rolle ja der Opposition - im Gegensatz zur Regierungsmehrheit - zu.
„Die ÖVP hat, ohne es zu wollen, dem Untersuchungsausschuss einen Gefallen getan“, konstatierte Krainer. Jetzt sei klar, dass der VfGH sehr hohe Anforderungen an die Mehrheit stellt, wenn diese ein Verlangen der Minderheit bestreitet. Offensichtlich lege der VfGH den Schwerpunkt nicht auf die Begründung einer Ladung, sondern die Begründung der Ablehnung.
NEOS ortet Motive, „die mit der Aufklärung nichts zu tun haben"
Dass kein sachlicher Zusammenhang gegeben ist, ist für die Opposition weiterhin keine Frage: „Was Frau Glawischnig zur ,mutmaßlichen Käuflichkeit der TÜRKIS-BLAUEN Bundesregierung‘ (offizieller Titel des Ibiza-U-Auschusses) wissen soll, erschließt sich mir zwar nicht ganz, aber gut. Es wäre nicht die erste sinnlose Ladung der ÖVP ...“, twitterte NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper.
„Eva Glawischnig hat dem U-Ausschuss nichts zu erzählen; die ÖVP hat sie aus Motiven geladen, die mit der Aufklärung nichts zu tun haben“, befand Krainer. Es ist nicht bekannt, wie Glawischnig selbst ihre Ladung sieht - sie wäre jedoch nicht die Erste, die sich fragt, warum sie im U-Ausschuss befragt wird.
Naturgemäß anders interpretierte ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl die Sache: „Die Entscheidung ist eine herbe Niederlage für die rot-pinke U-Ausschuss-Koalition“, meinte er in einer Aussendung. Angeführt von der SPÖ habe nämlich die Mehrheit es „aus parteipolitischer Motivation mit einer pauschalen Bestreitung ohne nähere Erklärungen“ versucht, und das sei rechtswidrig.
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