Jene selbsternannte 45-jährige „Schönheits-Ärztin“, die bei 88 Patienten in ihrer Wiener Klinik gepfuscht haben soll, kommt nicht zum Prozess am Wiener Landesgericht. Die Entschuldigung: Sie sei in ihrem Heimatland Iran und könne wegen des Kriegszustands nicht anreisen.
Nächste Groteske im Fall jener falschen Ärztin, die mutmaßlich in einer „Schönheitsklinik“ nahe dem Wiener Stephansdom mindestens 88 Patienten bei Behandlungen „operativ verpfuscht“ haben soll. Denn nun entschuldigte sich die 45-jährige Angeklagte damit, dass sie sich in ihrem Heimatland Iran – trotz des Kriegszustands – aufhalte und deshalb nicht zur Verhandlung im Wiener Landesgericht kommen könne.
Durchforstet man die 27 Seiten der Anklageschrift, so wird einem rasch klar, weshalb die Frau derzeit offenbar lieber in der Kriegsregion bleibt, als nach Österreich zu kommen.
„Frau Dr. med.“ sah nie einen Hörsaal von innen
Denn ohne jemals Medizin studiert zu haben, gab sich die Iranerin Sanaz M. laut Justiz frech als studierte Ärztin aus: Sowohl ihren Patienten und Mitarbeitern gegenüber als auch in der Öffentlichkeit trat sie selbstbewusst, ja nahezu überheblich als „Frau Dr. med.“ auf.
Unterstützt wurde sie dabei von ihrer Schwester, die ihre medizinische Ausbildung offenbar ebenso nur vortäuschte. Nicht weniger als 88 Patienten gingen dem „medizinisch falschen Doppelpack aus dem Iran“ ins Netz. Und zwar in deren anschaulichen Geschäftslokal namens „WeUtyful“ unweit des Wiener Stephansdoms.
Und genau in diese „Schönheitsfalle“ tappte auch Snezana T. Die 50-jährige Krankenpflegerin wollte nur eine kleine Nasenkorrektur vornehmen lassen. Doch der Eingriff endete – wie die „Krone“ mehrfach groß berichtete – in einem Martyrium. An dem gesundheitlichen Desaster leidet Frau Snezana bis heute. Die Pfuschbehandlung hinterließ schmerzhafte und unansehnliche Folgen.
Wenn diese Frau offenbar aus Angst vor dem Gerichtsprozess in Wien lieber im Kriegsgebiet bleibt, so sagt das einiges über die Angeklagte aus.
Rechtsanwalt Dr. Alfred Boran
„Dauerhafte Änderung der Gesichtsmimik, herunterhängendes Auge, ein versteinertes Gesicht etc.“ – so lauten nur einige weitere Patientenvorwürfe. Dr. Alfred Boran und Anwaltskollege Dr. Christian Werner vertreten etliche der 88 Opfer. Wobei die beiden Juristen die Anklageschrift genau studiert haben. Und darin heißt es schwarz auf weiß: „Es war vorsätzliche schwere Verletzung.“
Laut Staatsanwaltschaft eindeutig Kurpfuscherei
Weiters steht laut Wiener Staatsanwaltschaft fest, dass es sich eindeutig um Kurpfuscherei handelt. Denn „die Beschuldigte (Anm. d. Redaktion: Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung) nahm im Zuge der angeführten Behandlungen in Kauf, dass aufgrund ihrer nicht ,lege artis‘ vorgenommenen medizinischen Eingriffe Patienten schwer verletzt werden.“
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