Angesichts immer mehr Meldungen über Unregelmäßigkeiten beim Impfen - so sollen etwa in Kärnten Prominente und Politiker gegen Spenden an Heimträger an den begehrten Impfstoff gekommen sein, aber auch aus anderen Bundesländern wie Vorarlberg, Tirol oder Oberösterreich wird von Vorreihungen berichtet, von denen Kommunalpolitiker und Nicht-Risikopersonen profitiert haben - nimmt das Gesundheitsministerium nun die Länder in die Pflicht. Ihnen obliege primär die Kontrolle, ob die Vorgaben eingehalten werden, hieß es. Wartelisten sollen zudem dafür sorgen, dass von übrig gebliebenen Impfdosen jene profitieren, die die Impfung benötigen.
„Grundsätzlich haben die Impfbeauftragten der Gesundheitseinrichtung sowie der Impfkoordinator im jeweiligen Bundesland für ein geordnetes Vorgehen Sorge zu tragen“, hielt das Gesundheitsministerium Dienstagmittag auf APA-Anfrage fest. Es sei ihre Aufgabe, das Prozedere beim Impfen auf allfällige Regelverletzungen zu kontrollieren und zu sanktionieren, so ein Sprecher, nachdem immer mehr Berichte über Impf-Privilegien aus fast ganz Österreich bekannt geworden sind.
Warteliste mit Personen, die einspringen können
Es gebe schließlich „klare Vorgaben“, in welcher Reihenfolge verimpft wird. Die Impfbeauftragten der einzelnen Gesundheitseinrichtungen hätten dafür Sorge zu tragen, den Impfstoffbedarf entsprechend der Priorisierung im Vorfeld genau zu erheben und anhand dessen die notwendige Menge zu ordern. Falls Impfstoff aus unvorhersehbaren Gründen übrig bleibt - etwa bei einer akuten Erkrankung einer zu impfenden Person -, sollte eine Warteliste mit weiteren priorisierten Personen vorliegen, die ersatzweise geimpft werden können.
Externe mit Bezug zur Einrichtung können geimpft werden
Zunächst seien dabei andere Heimbewohner, Pflege- und Betreuungspersonal oder sonstige Beschäftigte zu berücksichtigen. Sollten sich in der Einrichtung auf die Schnelle keine anderen priorisierten Personen finden, kämen externe Dienstleister in Betracht, die sich regelmäßig in den Einrichtungen aufhalten - etwa ein Physiotherapeut oder ein Friseur, die mehrmals in der Woche in der Einrichtung ihre Dienste verrichten. In weiterer Folge wären dann auch Angehörige und Lebenspartner von Heimbewohnern in Betracht zu ziehen - falls diese regelmäßig auf Besuch kommen.
Einmal aufgetaut, ist etwa der Impfstoff von Biontech/Pfizer, der derzeit in Österreich geimpft wird, nur etwa sechs Stunden verwendbar.
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