Prozess gegen Wurm

Freispruch bei Betrug, schuldig bei Falschaussage

Wintersport
15.01.2021 11:51

Der ehemalige Ski-Langläufer Harald Wurm ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck von den Vergehen nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz und vom Vergehen des schweren Betrugs freigesprochen worden. Verurteilt wurde der 36-jährige Tiroler aber wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage. Wurm muss eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 15 Euro - also insgesamt 4500 Euro - bezahlen. Die Hälfte davon wurde ihm bedingt nachgesehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Staatsanwalt, als auch der Verteidiger meldeten Berufung an. Dem Olympia- und WM-Teilnehmer war vorgeworfen worden, zwischen 2015 und 2019 zu den Handlungen des deutschen Sportmediziners Mark S. beigetragen zu haben, indem er veranlasst haben soll, dass ein Spezialkühlschrank zu ihm geliefert wurde. S. wurde am Freitag nahezu zeitgleich in München zu fast fünf Jahren Haft verurteilt.

Richterin: „Sache wurde Ihnen einfach zu heiß“
Wurm hatte sich zu Prozessbeginn in Innsbruck nicht schuldig bekannt und erklärt, dass er mit der „Kühlschrank-Sache“ nichts zu tun habe. Auch der als Zeuge geladene ehemalige Zimmerkollege Wurms, Johannes Dürr, der den Kühlschrank gekauft und bei Wurm untergestellt hatte, hatte die Aussagen Wurms bekräftigt. Die Richterin sah bezüglich des Spezialkühlschranks die subjektive Tatseite letztendlich nicht erfüllt, weshalb ein Freispruch erfolgte. „Ich glaube nicht, dass Sie den Vorsatz hatten, Mark S. zu unterstützen. Die Sache wurde Ihnen einfach zu heiß und Sie wollten den Kühlschrank loswerden“, meinte die Richterin.

Beim Anklagepunkt der falschen Beweisaussage wurde der 36-Jährige jedoch schuldig gesprochen. Wurm hatte unter anderem angegeben, Mark S. nicht zu kennen, niemals das Blutdopingmittel EPO bekommen zu haben und sich nicht daran erinnern zu können, dass Dürr ihn zu Mark S. vermittelt haben soll. Auch bezüglich eines ehemaligen Trainers soll er falsch ausgesagt haben. „Dass Sie sich an so wenig erinnern können, ist für mich nicht glaubwürdig“, meinte die Richterin dazu. Es sei für ihn sicherlich schwer erträglich gewesen, dass die ganze Geschichte wieder aufkoche. „Sie hatten das Ganze für sich schon abgeschlossen, aber es nutzt nichts, als Zeuge muss man trotzdem die Wahrheit sagen“, betonte die Richterin.

Bereits 2016 vor Gericht gestanden
Das Gesetz sehe bei falscher Beweisaussage eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Eine Freiheitsstrafe sei bei ihm aber nicht nötig, meinte die Richterin zu Wurm. Die Geldstrafe sei schuld- und tatangemessen und weil er zuvor noch niemals verurteilt worden war, könne die Hälfte davon bedingt nachgesehen werden.

Der ehemalige Langläufer war bereits im Jahr 2016 wegen Dopings vor Gericht gestanden. Damals wurde ihm eine Diversion angeboten, die Wurm auch annahm. Er hatte sich geständig gezeigt, verbotene Substanzen genommen zu haben, Blutdoping hatte er jedoch bestritten. Der Verdacht gegen den Tiroler hatte wegen einer Hausdurchsuchung bei ihm im August 2015 bestanden, bei der belastendes Material gefunden worden war. Der Spezialkühlschrank war damals übrigens auch schon in seiner Garage. Die Beamten hätten das Gerät laut dem Verteidiger bei der Hausdurchsuchung zwar bemerkt, aber nicht beanstandet.

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(Bild: KMM)



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