Laut der Novelle zur Notmaßnahmenverordnung der Bundesregierung ist das Betreten von Beherbergungsbetrieben noch untersagt. Es sind aber viele Ausnahmen angeführt, die Gästen auch in Lockdown-Zeiten die Buchung eines Zimmers gestatten. Etwa „aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen“ oder „zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses“.
Auch für Kurgäste gelten Ausnahmeregeln. Liegen derartige Gründe vor, kann man in Kärntner Beherbergungsbetrieben oder Frühstückspensionen einchecken. Derzeit bieten in Kärnten einige Hotels auf booking.com ihre Zimmer an. „Die unaufschiebbaren beruflichen Gründe werden dort in erster Linie als Argumente angeführt“, heißt es seitens der Wirtschaftskammer.
Das Hotel Voco in Villach nimmt bereits am 11. Jänner wieder den Betrieb auf. Business-Kunden seien sowieso zugelassen. Auch ein Take-away-Businesslunch wird angeboten. Das Hotel vergibt bis zu 135 Zimmer. „Wir erwarten zwar nur eine Auslastung von zehn Prozent, öffnen aber trotzdem, weil wir das als Dienst und Service für unsere Kunden sehen“, erklärt Event-Managerin Silvia Wirnsberger.
Unterdessen fordert der Tourismus einmal mehr eine klare Strategie. Das Hinauszögern des Lockdowns passe weder den Betreibern noch den Gästen: „Mit der Angst vor einem Totalausfall der Wintersaison wächst auch die Frustration bei den Unternehmern.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).