Politische Reaktionen

Strafe nach Infektion: „Wir krank ist das bitte?“

Kärnten
26.12.2020 14:30

300 Euro Strafe oder sechs Tage Haft - das droht jenen Corona-Infizierten, die sich im gemeinsamen Haushalt notgedrungen nicht von Partnern absondern können. „Wie kann man Menschen zwingen, ihre Liebsten auf die Straße zu setzen?“, zeigt sich der Kärntner FPÖ-Chef Gernot Darmann entsetzt. Und mit dieser Kritik ist er nicht alleine: Auch Team-Kärnten-Obmann Gerhard Köfer ist entrüstet.

Wirbel gibt es um Strafverfügungen, die derzeit an Haushalte mit Corona-Erkrankten gesendet werden: Wird die Quarantäne-Verordnung nicht eingehalten und besteht weiterhin Kontakt zu Partnern, die im gleichen Haushalt gemeldet sind, so drohen 300 Euro Strafe bzw. sechs Tage Haft. „Eine Behörde, die Menschen dazu zwingen will, engste Angehörige aus der gemeinsamen Wohnung zu werfen und sie in die Obdachlosigkeit zu drängen, lässt Menschlichkeit und Empathie vermissen“, heißt es dazu seitens der FPÖ.

Strafen für nichtig erklären
Es werfe ein bezeichnendes Licht auf das Corona-Krisenmanagement, wenn das Strafamt schneller agiere als das Gesundheitsamt, so Parteichef Gernot Darmann. Es sei auch beschämend, wenn die Landesregierung diese Strafen damit begründet, dass die Bundesregierung solche vorschreibe und die Betroffenen ja Berufung einlegen könnten. Darmann fordert Landeshauptmann Kaiser auf, sämtliche bisher ausgesprochene Strafen für nichtig zu erklären.

„Wie krank ist das bitteschön?“
Entrüstet über die Behördenpraxis zeigt sich „Team Kärnten“-Chef Gerhard Köfer: „Wie krank ist diese Vorgangsweise bitteschön? Wo soll der Partner hin ,flüchten‘? Ein Verbleib in der gemeinsamen Wohnung bzw. im gemeinsamen Haus ist in 99 Prozent aller Fälle völlig alternativlos.“ In vielen Fällen würden die Lebenspartner auch einspringen, um Corona-Kranke zu pflegen bzw. zu betreuen. „Dürfen sie das zukünftig auch nicht mehr?“, fragt Köfer.

Er fordert, dass „diese völlig wirre und weltfremde Vorgehensweise der Behörden sofort abgestellt wird“. Er rät jedem Betroffenen, Einspruch zu erheben.

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