Beschwerde von Nachbar

Firmen-Kindergarten wurde zum Fall fürs Gericht

Oberösterreich
17.10.2020 08:00
Darf ein Kindergarten im Industriegebiet errichtet werden? Mit dieser Frage musste sich das Landesverwaltungsgericht OÖ beschäftigen. Denn in Wels wollte ein Unternehmen verhindern, dass in der Nachbarfirma eine Betreuungseinrichtung mit drei Gruppen errichtet wird – aber weniger aus Angst ums Kindeswohl.

Am 6. Dezember des Vorjahres war der Plan zum Umbau eingereicht worden. Ein bestehender Gebäudeteil sollte für Kinder von Firmenangehörigen als Betreuungsstelle adaptiert werden. Dazu natürlich Sanitärräume und Bereiche fürs Personal, nebenbei noch zehn Parkplätze für „Elterntaxis“ und drei Parkplätze für die Pädagoginnen. Als der Welser Magistrat die Bewilligung für das Bauvorhaben an das große Handelsunternehmen erteilte, ging die Nachbarfirma zum Landesverwaltungsgerichtshof.

Weniger als 50 Meter enfernt
Die Begründung für ihren Einspruch war, dass durch den Umbau der Wohnbau an das Areal heranrücken würden und es Lärm- und Schadstoffimmissionen geben könnte - außerdem sei im Industriegebiet kein Kindergarten erlaubt. Das Gericht nahm sich der Beschwerde an, weil der Nachbar weniger als 50 Meter vom Gebäude entfernt ist.

13-seitige Begründung
Allerdings blitzt der Antrag mit einer 13-seitigen Begründung ab. Kernaussage ist, dass der Kindergarten nicht für die Öffentlichkeit, sondern nur für Betriebsangehörige zur Verfügung steht. Obwohl im Industriegebiet eigentlich nur Produktionsanlagen oder Firmen erlaubt sind, diene ein Betriebskindergarten dazu, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und helfe der Firma. Damit steht dem Einzug der Kinder nichts mehr im Wege.

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