Ein gerahmtes Hitler-Bild in der Küche, eines im Schlafzimmer - seine eigenwillige Wohndekoration hat einen Weststeirer am Donnerstag wegen Wiederbetätigung vor Gericht gebracht. Er leugnete, dass der Wandschmuck etwas mit seiner Gesinnung zu tun habe: „Ich bin kein Nazi, das interessiert mich nicht“. Der Verteidiger sprach von einer „unüberlegten Dummheit“, die Ex-Freundin belastete den 28-Jährigen schwer: „Er hat Hitler als Vaterfigur gesehen“. Das nicht rechtskräftige Urteil: 15 Monate bedingte Haft und 1200 Euro Geldstrafe.
Im Zuge einer Verhandlung wegen Körperverletzung waren heuer im Mai Nazi-Äußerungen des Mannes zur Sprache gekommen, die zu einer sofortigen Hausdurchsuchung geführt hatten. Dabei fanden sich zwei gerahmte Hitlerbilder, eines hing in der Küche, eines im Schlafzimmer. Daraufhin wurde er erneut angeklagt. Der Weststeirer fühlte sich nicht schuldig: „Ich sammle nur“ - Hitler-Münzen nämlich. „Die wurden aber bei der Hausdurchsuchung nicht gefunden“, meinte Richter Hanspeter Draxler. „Ich habe nur ein paar“, antwortete der Angeklagte abwehrend.
„Wollte gut dastehen“
Die weitere Befragung gestaltete sich etwas zäh. „Warum haben Sie die Bilder aufgehängt?“, fragte der Richter. „Keine Ahnung“, kam es vom Angeklagten. Er habe im Mittelpunkt stehen wollen, erklärte der 28-Jährige: „Da stehst einfach gut da vor der Familie“. „Wieso?“, hakte der Richter nach. „So halt“. Das Hitler-Bild in der Küche sei im Übrigen so hoch oben gestanden, dass man es fast nicht gesehen habe. „Was hat das dann für einen Sinn, wenn Sie jemanden beeindrucken wollen und ein Bild so hoch hängen, dass man es nicht sieht?“. „Keine Ahnung“.
„Sah in Hitler Vaterfigur“
Die Ex-Freundin, mit der der Angeklagte wegen des Sorgerechts um das gemeinsame Kind im Streit liegt, belastete den Weststeirer schwer. „Wie war seine Einstellung zu Hitler?“, wollte der Richter wissen. „Nicht normal, er hat in ihm eine Vaterfigur gesehen“, antwortete die Frau. „Er hat immer gesagt, er ist in der falschen Zeit geboren“, erzählte die Zeugin weiter. Außerdem soll der Angeklagte angekündigt haben, sein Kind werde vor ihm „salutieren“ müssen, wenn es zehn Jahre alt sei. „Das habe ich nie gesagt, ich wollte nur Höflichkeit“, empörte sich der Beschuldigte.
Interessierte Geschworene
Die Geschworenen zeigten sich außergewöhnlich interessiert und stellten viele Fragen. Eine Frau wollte wissen, wieso die Zeugin das Hitlerbild im Schlafzimmer gelassen hatte, obwohl der Mann bereits seit Monaten ausgezogen war und ein Betretungsverbot bestand. „Ich habe alles gelassen, damit es nicht heißt, ich hätte etwas gestohlen“, lautete die Rechtfertigung.
Das nicht rechtskräftige Urteil: 15 Monate bedingt und 1.200 Euro Geldstrafe. Inklusive Weisung, das ehemalige Konzentrationslager Mauthausen zu besuchen.
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