12.10.2020 13:13 |

50 Stiche

Zehn Jahre Haft für Messerattacke auf Ex-Freundin

Nicht weniger als 50-mal hat ein 17-Jähriger im Februar dieses Jahres in Wien mit einem Messer auf seine Ex-Freundin (16) eingestochen. Wie durch ein Wunder überlebte das Mädchen. Am Montag musste sich der 17-Jährige nun wegen versuchten Mordes am Wiener Landesgericht verantworten. Er wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

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Der 17-Jährige hatte am 27. Februar der 16 Jahre alten Schülerin in Floridsdorf 50 Messerstiche versetzt, wovon 18 in den Kopfbereich und 15 ins Gesicht gingen. Unter anderem stach der Täter dem Mädchen das rechte Auge aus. Die Klinge drang vom Augapfel bis zur Schädelhöhle und bewirkte auch dort Knochenabsplitterungen.

Das Überleben des Mädchens, das noch selbst den Notruf verständigt hatte, grenzt an ein Wunder. Beim Eintreffen im Spital wurde ihr Zustand von den Ärzten als „lebensbedrohlich, nicht aussichtsreich“ beschrieben.

„Was er getan hat, ist natürlich unverzeihlich“
Der Angeklagte bekannte sich schuldig und war darüber hinaus zu keinen weiteren Angaben bereit. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Verteidiger Rudolf Mayer verwies auf die schwere Persönlichkeitsentwicklungsstörung, die die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter in einem ausführlichen Gutachten seinem Mandanten bescheinigte. „Was er getan hat, ist natürlich unverzeihlich“, meinte Mayer in seinem Schlussplädoyer. Der Jugendliche habe aus „hochgradiger Eifersucht und Verlassenheitsangst“ gehandelt.

Im Unterschied zum Angeklagten sagte die 16-Jährige, die bis Anfang Mai im Spital behandelt worden war und sich bis Ende September auf Reha befand, in der Verhandlung aus. „Ich habe ihn angebettelt, dass er aufhören soll, mich mit dem Messer zu verletzen“, gab sie zu Protokoll. Sie könne sich „an fast gar nichts erinnern“, wisse allerdings noch, dass ihr Ex-Freund ihr eingeschärft habe, nicht die Polizei zu verständigen, ehe er den Tatort verließ.

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