2017 war das Auslaufen der „umfriedeten Eigenjagdgebiete“ - die Gatterjagd - auf Druck von Grüne und Tierschutzorganisationen beschlossen worden. Jetzt steht eine komplette Kehrtwende bevor. Im aktuellen Entwurf zur Änderung des Jagdgesetzes bleibt laut Grün-Mandatar Wolfgang Spitzmüller die Gatterjagd erlaubt, „mit minimalen optischen Korrekturen“.
Für ihn eine Katastrophe. „Das ist völlig irre, offenbar kann man sich nicht einmal auf beschlossene Gesetze verlassen“, meint er. Einen nachvollziehbaren Grund gebe es nicht. Es liege der Verdacht nahe, dass das Land einigen Großgrundbesitzern wie den Esterházy, entgegenkommen wolle, so der Grüne. Ihn stört weiter, dass das Winterfütterungsverbot wieder aufgehoben wird.
Auch andere Änderungen könnten für Diskussionen sorgen. Etwa sollen Bauern keine Entschädigung mehr erhalten, wenn der Wildschaden bei einer Kultur unter zehn Prozent des Gesamtwerts liegt. Zudem wird die Jagdabgabe erhöht, 90 Prozent davon gehen ans Land.
„Zentraler Punkt für die Beibehaltung bestehender Jagdgatter ist und bleibt ausschließlich die natürliche Reproduktion“, erklärt Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ). Die Errichtung neuer Gatter bleibe verboten. Bereits existierende würden mit einer Größe von zumindest 115 Hektar ausreichend Rückzugsraum für das Wild bieten. „Künftig sind bestehende Gatter mit einer Größe unter 300 Hektar alle neun Jahre einem umfangreichen Bewilligungsverfahren zu unterziehen“, erklärt Schneemann.
Christoph Miehl, Kronen Zeitung
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