An der Innsbrucker Klinik ist ein leitender Mitarbeiter entlassen worden, weil er zu Unrecht Patientendaten an Polizisten übermittelt haben soll. Es habe sich ein „informeller Weg“ entwickelt, bei dem auf Verlangen von Polizeibeamten etwa Teile von Krankengeschichten, Befunde oder Arztbriefe ausgehändigt wurden. Die Exekutive kündigte an, nun dienstrechtliche Konsequenzen zu prüfen.
Noch sei unklar, wie viele Patienten von dem Datenleck betroffen seien, hieß es am Dienstag bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz in der Klinik. Man gehe aber davon aus, dass es jedenfalls mehr als zehn Fälle gebe. Laut Tirol-Kliniken-Geschäftsführer Stefan Deflorian dürfte diese Praxis bereits seit zwei bis drei Jahren bestehen. Es müssten nun rund 40 Gigabyte Datenmaterial gesichtet werden, um das ganze Ausmaß des Datenlecks zu eruieren.
Daten über andere Angestellte bekommen
Zudem wurde eine weitere Mitarbeiterin entlassen, die dem leitenden Angestellten die Patientendaten ausgehändigt hatte. Er selbst hatte nämlich keinen Zugriff auf diese Informationen. Es habe ein „gewisses Naheverhältnis“ zwischen dem nun Entlassenen und den Polizeibeamten gegeben. Über etwaige Gegenleistungen ist nichts bekannt.
Deflorian zeigte sich bestürzt über diesen Vorfall: „Die Basis der Behandlungen der Patienten ist einfach das Vertrauen.“ Warum der Mitarbeiter dies getan hatte, erschloss sich laut Deflorian nicht. Der Vorwurf wird von ihm bis dato auch abgestritten, die Mitarbeiterin legte zumindest ein „teilweises Geständnis“ ab. Dennoch ergebe sich aus den Protokollen eindeutig, dass es zu Datenschutzverletzungen gekommen ist und medizinische Daten zu Unrecht abgefragt worden sind.
Patient gab Anstoß zu Nachforschungen
Das Fehlverhalten der beiden Mitarbeiter war aufgeflogen, nachdem ein ehemaliger Patient wegen eines Verdachts Einsicht in seine Krankengeschichte verlangt hatte. Hier war in einem Protokoll vermerkt, wer sich diese Akte angesehen hat. Dies gab den Anstoß für die weiteren Recherchen.
Dass die Polizei Daten von der Klinik übermittelt bekommt, ist an und für sich kein unüblicher Vorgang. Dafür gebe es ein „standardisiertes Vorgehen“, das in Abstimmung mit der Exekutive beschlossen wurde, berichtete Klaus Schindelwig, Datenschutzbeauftragter der Tirol Kliniken. Die Klinik übermittelt dann aber lediglich für den Vorfall unter Achtung der Verhältnismäßigkeit „relevante Daten“. Bei den Patienteninformationen, die nun über diesen informellen Weg an die Polizei gelangten, wurde „im Großteil dieser Fälle“ aber die Herausgabe abgelehnt. Es handelte sich dabei zum Teil um Gewaltopfer sowie um Suchtmitteldelikte. Die Tirol Kliniken brachten bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung ein.
Prüfung dienstrechtlicher Konsequenzen
Die Tiroler Polizei selbst widersprach der Darstellung der Tirol Kliniken nicht. Dennoch müsse nun „ermittelt werden, wer hat sich an was gehalten und wer nicht“, sagte Polizeipressesprecher Stefan Eder. Es würden ebenfalls dienstrechtliche Konsequenzen geprüft, die von einer Disziplinarmaßnahme bis zu Entlassung reichen können. Zudem wurde eine Erstberichterstattung an die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses übermittelt, sagte Eder. Seitens der Polizei wolle man nun aber das Prozedere der Informationsübermittlung zwischen Klinik und Polizei überprüfen.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).