Abstandsregel vor Aus?

Covid-Gesetze vor VfGH: „Babyelefant angeschossen“

Politik
22.07.2020 22:03

Am Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof zwei zentrale Corona-Verordnungen der Regierung, die freilich längst nicht mehr in Kraft sind, gekippt: das Verbot des Betretens öffentlicher Orte sowie die 400-Quadratmeter-Regel für Geschäfte. Nun stellt sich die Frage: Kommt da noch mehr? Laut dem renommierten Linzer Verfassungsrechtler Andreas Janko durchaus, wenn nicht schleunigst gehandelt wird. Er sieht die gesetzliche Grundlage für die Abstandsregel im öffentlichen Raum verloren und macht sich Sorgen um den Babyelefanten: „Der ist schwer angeschossen.“

Legistische Maßnahmen seien nicht nur notwendig, um sich auf eine zweite Corona-Welle vorzubereiten, sondern auch, „um den Babyelefanten zu retten“, sagte Janko in einem Videogespräch der Kepler Universität Linz. „Der ist schwer angeschossen“, so der Vizedekan über die viel zitierte Aufforderung, zur Infektionsvermeidung die Länge eines Babyelefanten zwischen sich und seinen Mitmenschen zu lassen. Folge man nämlich der Argumentation des Verfassungsgerichtshofs, so habe auch die grundsätzliche Abstandsregelung an öffentlichen Orten die gesetzliche Grundlage verloren.

Maskenpflicht in Ordnung, weil „speziell“
„Nach diesem Erkenntnis kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein Rechtsmittel gegen eine Bestrafung (wegen Nichteinhaltung der Abstandsregel) nicht durchgehen könnte“, so Janko. Nur spezielle Vorschriften seien gesetzeskonform. Die für Freitag angekündigte Wiedereinführung der Maskenpflicht in Supermärkten, Banken und Post wäre demnach in Ordnung.

Video: Regierung verkündet Wiedereinführung der Maskenpflicht

Bußgeld zurück? „Gesetzgeber müsste Grundlage schaffen“
Zur Frage, wie bereits rechtskräftig Bestrafte nun nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen ihr Bußgeld zurückbekommen könnten, sah Janko nur die Möglichkeit einer Gesetzesänderung. „Es müsste der Gesetzgeber einschreiten und eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen“, sagte er.

Die Oppositionsparteien forderten am Mittwoch einhellig eine solche „Generalamnestie“. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) meinte zur Rechtfertigung des legistischen Dilemmas: „Wo viel Zeitdruck ist, da passieren Fehler.“

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