Seit der Krise laufen die Telefone in der Konsumentenschutzabteilung heiß. Die Zahl der Anfragen zu reiserechtlichen Themen ist um 90 Prozent gestiegen. Häufiges Problem sind annullierte Flüge. Beschwerden über Reiseveranstalter und Airlines häufen sich. Oft bekommen die Kunden zu hören, dass sie keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung hätten, ihnen aber ein Gutschein zustehe. „Die Rechtslage bei Reisen ist nicht immer einfach. Mangelnde Auskunft oder sogar Fehlinformationen erschweren die Situation zusätzlich“, weiß Landesrätin Astrid Eisenkopf. Sollte der Flug von der Airline oder die Reise vom Veranstalter annulliert werden, ist die Sache jedoch eindeutig. „Dann hat jeder Kunde das Recht, die Kosten retourniert zu erhalten“, betont Eisenkopf. „Ein Gutschein oder eine Umbuchung anstelle einer Rückzahlung sei nur dann zulässig, wenn der Kunde dieser Lösung zustimmt“, ergänzt die Expertin des Landes, Tina Artwohl.
Karl Grammer, Kronen Zeitung
Konsumentenschutz-Hotline des Landes 057/600 2346
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