30.06.2020 14:23 |

Mehr Transparenz

Ministerrat beschloss erste Teile der BVT-Reform

Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat erste Teile der Reform des in Turbulenzen geratenen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) beschlossen. Es geht dabei um die Personalrekrutierung, eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung für bestehende und künftige Staatsschutz-Mitarbeiter sowie die Grundausbildung.

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Im Pressefoyer nach dem Ministerrat erklärte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), es gehe darum, das Vertrauen ins BVT wiederherzustellen. Kritik, unter anderem im BVT-Untersuchungsausschuss, hatte es an teils ungeeignetem Personal im Bundesamt gegeben.

Mehr Transparenz und Objektivität
Die Rekrutierung von Personal soll künftig transparenter gestaltet werden und mit einem fachlichen Hearing durch eine Kommission sowie einem computerunterstützten Eignungstest verbunden sein. Bei der erweiterten Sicherheits- bzw. Vertrauenswürdigkeitsprüfung für Staatsschutzmitarbeiter habe man sich sowohl am internationalen Standard als auch beim Heeresnachrichtenamt und Heeresabwehramt orientiert.

Verpflichtende Prüfung alle sechs Jahre
Konkret sollen das Vorleben und auch die aktuellen Lebensumstände genauer geprüft werden, das umfasst auch Personen, die mit dem Betroffenen im selben Haushalt leben. Dies sei notwendig, weil der Aufgabenbereich derart sensibel sei, argumentiert man im Innenministerium. Die Prüfung soll alle sechs Jahre verpflichtend sein.

Neu gestaltet wird auch die Aus- und Fortbildung für Staatsschutz-Mitarbeiter. Es soll einen verpflichtenden Grundausbildungslehrgang und dann eine differenzierte Spezialausbildung geben. Freilich soll es noch weitere Neuerungen geben. Geleitet wird die Reform von einer Arbeitsgruppe unter dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf.

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