„Kein einziger Beweis“

Freund auf Spielplatz getötet: Zehn Jahre Haft

Salzburg
25.06.2020 19:09

Am Landesgericht Salzburg ist am Donnerstagabend jener 20-jährige Afghane, der einen Freund (19) am 22. September 2019 auf einem Spielplatz in Zell am See erwürgt hat, wegen Mordes zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten mit 6:2 Stimmen schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Opfer und Täter waren befreundet und dürften vor der Tat in Streit geraten sein. Der Afghane - er ist in Österreich subsidiär schutzberechtigt - hatte im Lauf des Verfahrens seine Unschuld beteuert, er wurde aber von einer Reihe von Fakten belastet.

Der 19-jährige Landsmann wohnte damals in einem Asylheim in Zell am See. In seinem Zimmer übernachtete oft auch der Beschuldigte. Zu dem Tötungsdelikt soll es zwischen 4.27 Uhr und 5.13 Uhr gekommen sein. Passanten hatten die Leiche des 19-Jährigen am Vormittag am Spielplatz entdeckt.

Festnahme bei Salzburger Hauptbahnhof
Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde am 26. September beim Salzburger Hauptbahnhof festgenommen. Er hatte gegenüber Ermittlern laut Protokoll zunächst erklärt, er sei an jenem Abend mit seinem Freund unterwegs gewesen, habe sich aber um 20 Uhr von ihm getrennt und sei zurück ins Asylheim gegangen. Dort habe er sich in das Bett seines Freundes gelegt, um auf ihn zu warten. Der 19-Jährige sei aber nicht mehr aufgetaucht.

Im Prozess unter Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski lieferte der Angeklagte eine andere Version. Er sei mit seinem Freund, mit dem er nach Mitternacht am Zeller See und im Elisabethpark Alkohol getrunken habe, um 3 Uhr zur Unterkunft zurückgekehrt. Sein Freund sei dann allerdings noch einmal weggegangen, um Drogen zu kaufen, und nicht wiedergekommen.

Staatsanwältin Karin Sperling listete in dem Verfahren zahlreiche Ermittlungsergebnisse auf, die den 20-Jährigen belasteten. Eine Fitness-App am Handy hatte etwa die zurückgelegte Wegstrecke samt absolvierten Höhenmetern in der Tatnacht minutiös aufgezeichnet. Unter den Fingernägeln des Opfers und an dessen Kleidung wurden DNA-Spuren des Angeklagten sichergestellt. Und die Leiche lag auf einem Pullover, der dem Angeklagten gehörte.

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Wir wissen nicht, was in der Nacht geschehen ist, und wir werden es nie erfahren.

Verteidiger Michael Hofer

„Es sind alles Indizien, es gibt keinen einzigen Beweis, dass er das Opfer getötet hat. Wir wissen nicht, was in der Nacht geschehen ist, und wir werden es nie erfahren“, plädierte Verteidiger Michael Hofer auf einen Freispruch. Es gebe auch keine Tatzeugen und es fehlt das Motiv.

Zeugen zufolge seien die beiden Männer des Öfteren in Streit geraten, wobei das spätere Opfer mitunter auch gewalttätig geworden sei. Der 19-Jährige habe sich zum Teil den Lebensunterhalt von dem Angeklagten finanzieren lassen und bei ihm auch Schulden gehabt.

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