Kein Vorsatz

Freispruch für Mutter, die ihr Baby aussetzte

Oberösterreich
15.06.2020 12:57

Am 29. Dezember 2019 ist ein Neugeborenes in einem Stiegenhaus im oberösterreichischen Lichtenberg abgelegt worden. Am Montag wurden die Eltern des Buben, der im Spital den Namen Jonathan bekommen hat, vom Vorwurf der Aussetzung des Kindes freigesprochen.

Wie berichtet, hatte die 26-jährige Mutter ihren neugeborenen Sohn in der Nacht auf den 29. Dezember 2019 alleine zur Welt gebracht und schließlich vor einer Wohnungstür im Nachbarhaus abgelegt. Das Baby, das mittlerweile bei Pflegeeltern lebt, war eingewickelt in ein Leintuch, ein Handtuch sowie in eine lange Unterhose und lag auf einem Polster im Stiegenhaus.

„Es war nicht in Lebensgefahr“
Es sei damit „keine Lebensgefahr anzunehmen, dafür gibt es keine Hinweise“, betonte Richterin Karin Roider bei der Urteilsverkündung. Im Spital sei bei dem Neugeborenen lediglich eine leichte Unterkühlung festgestellt worden. Der Tatbestand der Aussetzung des Buben sei daher nicht gegeben. Die 26-jährige Mutter sowie der Vater (30) bekamen einen Freispruch.

„Mentale Ausnahmesituation“
Die Frau hatte vor Gericht zugegeben, das Kind weggegeben zu haben, damit es jemand finde. Der Vater will von der Geburt nichts mitbekommen haben. Die 26-Jährige habe laut ihrem Verteidiger den neugeborenen Sohn nicht ausgesetzt, sondern nur weggelegt, da sie ihn nicht vorsätzlich in Lebensgefahr bringen wollte. Weil daher keine Aussetzung gegeben sei, plädierte er auf einen Freispruch, auch wenn ihr Handeln „moralisch nicht unbedenklich“ gewesen sei, sie sich jedoch in einer „mentalen Ausnahmesituation“ befunden habe.

Schwangerschaft als Geheimnis
Vor ihrem Lebenspartner, mit dem sie bereits zwei Kinder hat - die aber nicht bei ihnen leben -, habe sie die dritte Schwangerschaft geheim gehalten, berichtete die Angeklagte. Sie habe eine Unterleibsentzündung, erklärte sie ihm, warum sie einen „geschwollenen Bauch“ habe. In der Nacht auf den 29. Dezember habe die junge Frau das Baby allein in der Badewanne in ihrer Wohnung zur Welt gebracht.

„Ich war voller Panik“
„Es ging alles relativ schnell“, meinte die Angeklagte. Nach der Geburt habe sie den Säugling in „voller Panik“ in Decken gewickelt, geschaut, ob es ihm gut gehe, sei dann in das Nachbarhaus des Wohnparks in Lichtenberg gelaufen und habe das Neugeborene vor einer Tür abgelegt. Sie habe eine Wohnung gewählt, aus der Geräusche gekommen seien. „Ich klopfte leise“, um auf das Kind vor der Tür aufmerksam zu machen, wartete, bis die Tür geöffnet wurde und sei dann weggegangen, schilderte sie, was sie nach der Geburt „im Schock“ getan habe.

Der Vater versicherte vor Gericht erneut, von der Geburt nichts bemerkt zu haben. Von der Schwangerschaft will er jedoch sehr wohl etwas gewusst haben, widersprach er der Angeklagten. Doch sie habe ihm gesagt, sie habe abgetrieben.

Im Rausch nichts mitbekommen
In der Nacht auf den 29. Dezember sei er „hackedicht“ gewesen und habe nichts mitbekommen. Der 30-Jährige stand auch noch wegen Suchtgifthandels, Erpressung, Diebstahls sowie eines Vergehens nach dem Waffengesetz vor Gericht. Er bekannte sich nur schuldig, Drogen an andere abgegeben und selbst konsumiert zu haben.

Der 30-Jährige, der im Gefängnis einsitzt, wurde wegen Drogendelikten und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Weil auch die Anklägerin keine Rechtsmittel ankündigte, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

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