Schlechte Optik?

Star-Anwalt zieht sich aus LASK-Prozess zurück

Fußball National
27.05.2020 23:12

Die Fußball-Bundesliga hat das Verfahren gegen den LASK wegen der verbotenen Mannschaftstrainings auf Donnerstagnachmittag vertagt. Das gab die Liga am Mittwochabend, an dem die erste Verhandlung des Senats 1 in der Causa stattfand, bekannt. Zudem zog sich ein Mitglied des Gremiums zurück, um einer schlechten Optik vorzubeugen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Senates 1, Rechtsanwalt Norbert Wess, habe zu Beginn der Sitzung dargelegt, dass er in seinem Zivilberuf im vergangenen Jahr den LASK in einer Angelegenheit außerhalb des Bundesliga-Spielbetriebes rechtlich vertreten habe, berichtete die Liga in einer Aussendung. Dieser Umstand sei damals der Liga, den Senatsmitgliedern sowie den Medien bekannt gewesen.

Und obwohl weder Wess noch die Senatsmitglieder zu Beginn der Verhandlung eine Befangenheit erkannt hätten, zog sich Star-Anwalt Wess, der auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im BUWOG-Prozess vertritt, zurück. „Aufgrund der Tragweite und der hohen Sensibilität in dieser konkreten Angelegenheit hat Dr. Wess dennoch den Senat ersucht, an diesem Verfahren nicht teilzunehmen, um auch jeden objektiven Anschein einer allfälligen Befangenheit zu vermeiden“, hieß es weiter.

Nicht beschäftigen musste sich der Senat dann mit den Bildern, die vermeintliche Verstöße gegen die Abstandsregeln anderer Clubs als jene des LASK zeigen sollten. Der Ligavorstand entschied auf Basis des vorliegenden Foto- und Videomaterials, kein Verfahren gegen einen weiteren Club wegen des Vorwurfes der verbotenen Durchführung von Mannschaftstrainings in der Corona-Pause einzuleiten.

Die Liga hatte das Fotomaterial über vermeintliche Verstöße gegen das Fairplay vergangene Woche vom Senat 1 erhalten, vor dem sich der LASK verantworten muss. Die Linzer haben mittlerweile eingestanden, viermal unerlaubterweise Mannschaftraining mit Körperkontakt absolviert zu haben - in einer Phase, in der wegen der Corona-Maßnahmen nur Kleingruppentraining erlaubt war.

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(Bild: KMM)



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