Ein Wirt aus dem Burgenland muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen, nachdem er trotz des nach wie vor geltenden Verbots für Gäste geöffnet hatte. Das Lokal wurde bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart angezeigt.
Dem angezeigten Wirten droht wegen der Missachtung des behördlichen Verbots eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro. Laut ORF sind zumindest zwei Vorfälle bekannt.
Neue Normalität für Gastronomen
Die derzeit gültigen Covid-Verordnungen der Bundesregierung laufen erst am 15. Mai aus. Erst dann dürfen Lokale und Restaurants unter Einhaltung einer Reihe von Sicherheitsmaßnahmen wieder Gäste empfangen und nicht nur Bestellungen ausliefern bzw. abholen lassen. So dürfen maximal vier erwachsene Personen an einem Tisch sitzen, zuzüglich ihrer Kinder. Die Gäste müssen sitzen, Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt. Das Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, die Gäste hingegen nicht.
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