Drittes Hilfspaket

Italien möchte Kündigungen fünf Monate aussetzen

Ausland
06.05.2020 10:34

Die Regierung um Premier Giuseppe Conte feilt bereits am dritten Hilfspaket für die italienische Wirtschaft im Zuge der Corona-Krise. Darin inkludiert soll nun auch ein deutlicher Arbeitnehmerschutz sein: Demnach sollen Kündigungen für fünf Monate eingefroren und in Form von Kurzarbeit, gleicher Lohn für weniger Arbeitsstunden bezahlt werden.

Bis Ende dieser Woche möchte die italienische Regierung im Rahmen eines milliardenschweren Hilfspakets ein Kündigungsverbot für Unternehmen erlassen. Damit werden Unternehmen in Italien wegen der Corona-Krise fünf Monate lang ihre Mitarbeiter nicht kündigen können, teilte Arbeitsministerin Nunzia Catalfo mit. Der Zugang zur Kurzarbeit und zu Stützungsmaßnahmen soll mit dem neuen 55 Milliarden Euro schweren Fonds erleichtert werden. Das Paket soll besonders betroffene Wirtschaftssektoren, wie Tourismus, Kultur, Freizeit und Sport entlasten.

Drittes Hilfspaket für Wirtschaft
Premier Giuseppe Conte startete am Dienstag eine Konsultationsrunde mit den Gewerkschaften, um sein drittes Hilfspaket mit Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft vorzustellen. Am Mittwoch plant der Regierungschef Gespräche mit den Unternehmerverbänden. Der Premier schloss nicht aus, dass noch vor dem 18. Mai einige Produktionsbereiche neu starten könnten, sollte die Epidemiekurve stark sinken. „Ich werde die Aufforderungen der Regionen prüfen, die zum Neustart bestimmter Aktivitäten drängen. Die Wiedereröffnungen müssen jedoch stets das Prinzip des Respekts der öffentlichen Gesundheit berücksichtigen“, sagte Conte.

Exporte sollen wieder anlaufen
Während die Regierung noch am Hilfspaket feilt, arbeitet Außenminister Luigi Di Maio an einem großangelegten Exportplan zur Förderung der Ausfuhren italienischer Unternehmen und zum Schutz von „Made in Italy“ im Ausland. „Italiens Wirtschaft muss von ihren Spitzenprodukten aus neu starten“, sagte Di Maio. Landwirtschaftsministerin Teresa Bellanova drängt auf eine Vorverlegung der am 1. Juni geplanten Wiedereröffnung der Gastronomie. Dies sei wichtig zur Förderung des gesamten Landwirtschafts- und Lebensmittelbereichs. Derzeit können Restaurants nur Take-Away-Service und die Hauszustellung anbieten.

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