Modell für Österreich?

Schweizer zahlen Abgabe bei Untauglichkeit

Ausland
05.02.2020 14:41

In die Debatte um die von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) angekündigte „rasche Umsetzung“ einer Teiltauglichkeit hat sich am Mittwoch der auf Twitter sehr aktive Sprecher des Verteidigungsministeriums eingeschaltet. Michael Bauer teilte einen Kommentar der „Salzburger Nachrichten“, in dem es darum geht, dass Untaugliche in der Schweiz eine Wehrpflichtersatzabgabe leisten müssen.

Die Ersatzabgabe beträgt drei Prozent des steuerpflichtigen Einkommens, mindestens aber 400 Schweizer Franken (etwa 370 Euro) pro Jahr und muss höchstens elfmal entrichtet werden. Zahlungspflichtig ist, wer weder bei der Armee ist noch dem Zivildienst untersteht, zum Beispiel Dienstuntaugliche, oder wer den Militär- oder Zivildienst nicht vollständig leistet.

Teiltauglichkeit in der Schweiz schon Realität
In einem Interview hatte sich Ministerin Tanner Mitte Jänner für die „rasche Einführung“ einer Teiltauglichkeit ausgesprochen, da derzeit mehr als 30 Prozent der jungen Männer nicht tauglich für den Wehrdienst seien. In der Schweiz liegt der Anteil der Untauglichen bei etwa 20 Prozent.

Bei den Eidgenossen gibt es bereits eine Teiltauglichkeit. Dort werden Männer, die nicht voll tauglich für den Wehr- oder Zivildienst sind, für den Zivilschutzdienst herangezogen und leisten etwa Hilfe bei Katastropheneinsätzen.

Beeinträchtigte Menschen müssen nicht zahlen
Menschen die eine sogenannte Hilflosenentschädigung erhalten - in Österreich würde man Invalidenrente dazu sagen -, sind von der Militärersatzsteuer allerdings befreit. Ausgenommen sind auch Personen, die eine der zwei mindestens erforderlichen Voraussetzungen für eine solche Entschädigung erfüllen, zum Beispiel Gehörlose.

Die Steuereinnahmen, die der Schweizer Staat durch die Wehrpflichtersatzabgabe jedes Jahr erhält, sind beträchtlich. Im Jahr 2017 waren es umgerechnet mehr als 162 Millionen Euro.

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