Nach Vereinspleite

Stadt sucht neue Investoren für Schloss Neugebäude

Wien
13.01.2026 11:00

Nach der desaströsen Pleite des Kulturvereins Simmering nimmt die Stadt Wien einen neuen Anlauf zur Wiederbelebung von Schloss Neugebäude. Die Behörden zeigen sich dabei neuen Ideen gegenüber aufgeschlossen. Erste Einblicke in die Unterlagen geben vor, wie das Baujuwel künftig genutzt werden könnte.

Am 19. Jänner findet in Wien die erste Verhandlung zum Konkurs des Kulturvereins Simmering statt. Die mit reichlich Steuergeld unterstützte Initiative schlitterte im Herbst in die Pleite, die „Krone“ berichtete. Der Verbleib von Hunderttausenden Euro ist ungeklärt. Neben Handwerkern, Künstlern und anderen blieb auch die Stadt auf Forderungen sitzen, richtet den Blick mit der Suche nach neuen Investoren aber nun in die Zukunft.

„Primäre“ und andere Ziele
Verantwortlich für das bald 500 Jahre alte Baujuwel ist das städtische Gebäudemanagement der MA 34. Die geht es nun behutsamer an und startete über eine Anwaltskanzlei nun eine „unverbindliche Markterkundung“, auf Deutsch: Man will mit potenziellen Investoren abseits des engen Korsetts einer amtlichen Ausschreibung eher informell ins Gespräch kommen und sich deren Ideen anhören.

Veranstaltungen wie das frühere Freiluftkino können, aber müssen in Zukunft nicht mehr sein.
Veranstaltungen wie das frühere Freiluftkino können, aber müssen in Zukunft nicht mehr sein.(Bild: Kino im Schloss)

Die Wünsche der Behörde für das Schloss deuten sich in den Unterlagen schon an. Angestrebt wird eine dauerhafte Lösung. Die Gastro-Hütten und Mobilklos sollen verschwinden, Ähnliches ist für die Zukunft zwar „nicht ausgeschlossen“, aber recht eindeutig nicht erwünscht. Als „primäres Ziel“ wünscht sich die MA 34 zwar „eine kulturelle Bespielung für die Öffentlichkeit“, hält aber fest: „Eine Verpflichtung zur Abhaltung von Veranstaltungen wird nicht vorgesehen sein.“

„Veranstaltungen, die gegen die guten Sitten verstoßen“, will die Stadt allerdings nicht tolerieren, und ebenso solche, die „mit der bau- und kulturhistorischen Bedeutung als Denkmal unvereinbar sind“. Dafür dürfen sich künftige Pächter im ganzen Schloss breitmachen: Hauptgebäude, die beiden „schönen Säle“, Untergeschoss, „Grotte“, Ballspielhaus und die beiden Innenhöfe. Tabu bleiben lediglich die historischen Stallungen.

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