Als der Strafbescheid der BH Hallein in seinem Briefkasten landete, fiel der 71-Jährige aus St. Michael aus allen Wolken. Mit 122 statt 100 km/h war er am 12. April auf der A10 bei Bad Vigaun angeblich geblitzt worden. Und zwar um 7.52 Uhr früh.
"Ich bin an diesem Tag tatsächlich nach Salzburg gefahren. An der Stelle kam ich allerdings genau zwei Stunden später vorbei. Als das Radarfoto geschossen wurde, saß ich noch mit meiner Frau beim Frühstück", erinnert sich der ehemalige Busunternehmer und Besitzer eines Reisebüros.
Also startete er seine eigenen Nachforschungen. Bei der Asfinag erfuhr er, dass an jenem Tag um 9.40 Uhr der Luft-Hunderter aufgehoben worden war. "Alles andere hätte mich auch gewundert. Als ehemaliger Buschauffeur bin ich nie zu schnell unterwegs."
Alibi für "Tatzeitpunkt"
Dann fand der 71-Jährige eine Rechnung, die belegte, dass er zum "Tatzeitpunkt" gar nicht auf der Autobahn unterwegs gewesen sein konnte. Was ihn vermuten ließ, dass bei der Umstellung auf Sommerzeit ein Fehler passiert sei. Sein Einspruch hatte Erfolg, das Verfahren wurde eingestellt.
Allerdings aus einem ganz anderen Grund. Beim Ablesen des Kennzeichens waren zwei Ziffern vertauscht worden. "Sagenhaft", wundert sich der "falsche" Temposünder. "Wenn ich selbst nicht draufkomme, hätt ich 160 Euro für nichts und wieder nichts bezahlt."
von Gernot Huemer, "Salzburger Krone"
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