„We‘ll come prepared“

Maurer gegen Wirt: Prozess-Neustart im September

Österreich
28.06.2019 11:26

Nachdem das Wiener Oberlandesgericht im März dieses Jahres das Urteil gegen Sigi Maurer wegen übler Nachrede aufgehoben hatte, muss das Verfahren wiederholt werden. Den Termin für den Prozess-Neustart gab die Ex-Grüne am Freitag auf Twitter bekannt: Ab 16. September soll der Fall rund um obszöne Nachrichten an sie bzw. ihr öffentliches, in sozialen Medien erfolgtes Anprangern des Besitzers eines Biergeschäfts neu verhandelt werden. Der Wirt verklagte Maurer, weil nicht er die Nachrichten verfasst habe, wie er erklärte. „We‘ll come prepared“, fügte Maurer in ihrem Tweet noch hinzu.

OLG: „Latte für den Wahrheitsbeweis geradezu unerreichbar hoch“
Das Oberlandesgericht hatte beim Aufheben des Urteils Bedenken gegen die Beurteilung des Erstgerichts geäußert, wonach der Beschuldigten der Wahrheitsbeweis nicht gelungen sei, dass wirklich der Privatankläger die Nachrichten versendet hatte. Es wurde nämlich „nicht ausreichend gewürdigt, dass die Nachrichten immerhin vom Computer und vom Facebook-Account des Privatanklägers versendet wurden“. Das OLG Wien kam daher zur Ansicht, dass das Erstgericht die Latte für den Wahrheitsbeweis, den Maurer antreten musste, „geradezu unerreichbar hoch angesetzt“ hat.

Maurer zeigte sich nach der Urteilsaufhebung „extrem glücklich“. Es sei zwar erst ein „Etappensieg“, aber sie sei „zuversichtlich“, dass ein Freispruch in zweiter Runde gelingen wird, so Maurer. In ihrem nunmehrigen Tweet gibt sie sich kampfbereit: „We‘ll come prepared“, schrieb sie und markierte ihre Medienanwältin Maria Windhager.

Üble Nachrichten an Maurer geschickt
Maurer hatte am 30. Mai 2018 veröffentlicht, dass sie am Vortag vom Besitzer des Craft-Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. „Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt“, berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten.

Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Internet schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte - „für den (angeblichen) materiellen Schaden will er 20.000 Euro, für die erlittene Kränkung (!) 40.000 Euro“, so Maurer, die sagte, sie bereue nicht, die Nachrichten veröffentlicht zu haben.

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