In Gremium aufgenommen

Iran wacht bei UNO über Schutz von Frauenrechten

Ausland
20.03.2019 15:56

Vergangene Woche ist die prominente iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotudeh zu 33 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben verurteilt worden, weil sie vor Gericht Frauen vertreten hatte, die gegen das im Iran geltende Kopftuchgebot verstoßen hatten. Ein Richterspruch, der angesichts der in der Islamischen Republik üblichen Rechtsprechung leider nicht verwundert - anders als eine Entscheidung bei der UNO zur selben Zeit: Der Iran wurde in ein Gremium der Vereinten Nationen gewählt, das für den Schutz von Frauenrechten verantwortlich ist!

Die irische UN-Botschafterin Geraldine Byrne Nason, die die Fachkommission für die Rechtsstellung der Frau derzeit leitet, gab am 13. März die Aufnahme des Iran in das Gremium bekannt.

Ein Video davon sehen Sie hier:

Kommission kümmert sich um die Rechte von Frauen
Laut der Nichtregierungsorganisation UN Watch, welche die Aktivitäten und Beschlüsse der Vereinten Nationen kritisch untersucht, beurteilt die UNO-Kommission für die Rechtsstellung der Frau, die ein Teil der Frauenorganisation UN Women ist, Verstöße gegen die Rechte von Frauen in aller Welt. Ihre Aufgabe ist es, Geschlechtergerechtigkeit und Förderung von Frauen voranzubringen. Das Beobachtungsgebiet des Gremiums umfasst unter anderem Verhaftungen, Folter und Hinrichtungen von Frauen, erzwungene Eheschließungen, Entführungen, Gewalt in der Ehe bzw. häusliche Gewalt, Stalking und Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Iran aufgenommen, Anwältin Sotudeh verurteilt
Dass just der Iran in diese Kommission gewählt wurde, wirkt wie ein Hohn - umso mehr, weil die Entscheidung nahezu zeitgleich mit der Verurteilung Sotudehs erfolgte. Die vom EU-Parlament mit dem Sacharow-Preis ausgezeichnete Anwältin war bereits im Juni 2018 wegen Spionage festgenommen worden. Laut ihrem Ehemann wurde die 55-Jährige nun wegen sieben weiterer Anklagepunkte verurteilt, wobei das längste Strafmaß wegen „Anstiftung zur Ausschweifung“ zehn Jahre betrage.

Die gesamte Haftstrafe belaufe sich auf 33 Jahre, doch müsse seine Frau „nur“ die längste Einzelstrafe von zehn Jahren absitzen, erklärte Reza Khandan in Teheran. Sotudeh sei außerdem zu 148 Peitschenhieben verurteilt worden, insbesondere, weil sie zu einer Anhörung ohne Kopftuch erschienen sei.

Die Juristin hatte bereits nach 2010 wegen „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit“ und „Propaganda gegen das Regime“ drei Jahre in Haft verbracht. Damals hatte sie Demonstranten verteidigt, die 2009 an den Protesten gegen die umstrittene Wiederwahl des ultrakonservativen Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad teilgenommen hatten.

Auch Saudi-Arabien sitzt im Gremium
Die nunmehrige UNO-Entscheidung ist allerdings kein sonderbarer Einzelfall: Erst 2017 war in einer geheimen Abstimmung des UNO-Wirtschafts- und Sozialrates, eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen, ausgerechnet Saudi-Arabien in die Kommission für die Rechtsstellung der Frau aufgenommen worden - und damit ein Land, das immer wieder wegen grober Verstöße gegen die Menschenrechte und im Besonderen wegen der systematischen Unterdrückung von Frauen und Mädchen in den internationalen Schlagzeilen ist.

Immer schärfere Repressalien im Iran
Was den Iran betrifft, so wächst dort nach Angaben eines Menschenrechtsexperten sogar die Intoleranz gegenüber Andersdenkenden. Menschenrechtsverteidiger, Anwälte und Gewerkschafter seien immer schärferen Repressalien ausgesetzt, sagte Javaid Rehman, Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrats für den Iran, vergangene Woche. Er forderte das Regime unter dem geistlichen Oberhaupt Ayatollah Ali Khamenei auf, Sotudeh sowie andere eingesperrte Menschen, „die nur auf friedliche Weise ihrer Arbeit nachgehen wollen“, freizulassen.

Rehman prangerte außerdem die Todesstrafe für Minderjährige im Iran an. In keinem anderen Land der Welt würden so viele junge Menschen getötet, sagte er. Seit 2013 seien mindestens 33 unter 18-Jährige hingerichtet worden, 85 Minderjährige säßen noch in Todeszellen. Mädchen gelten nach seinen Angaben schon mit neun Jahren als strafmündig, Buben mit 15 Jahren.

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