"Der Angeklagte hat sich Gut, das ihm anvertraut wurde, angeeignet, um sich zu bereichern. Er hat eine 'Loch-auf-Loch-zu-Politik' betrieben", sagte Staatsanwalt Friedrich Borotschnik. Der 53-Jährige hat bei Kaufvertragsabwicklungen für Liegenschaften oder Eigentumswohnungen große Summen bar behoben und für sich selbst verwendet. Von nachfolgenden Geldern für weitere Kaufverträge wurden wiederum Mittel verwendet, um die vorherigen Malversationen zu tilgen. So kam eine Schadenssumme von 356.789,81 Euro zusammen.
Außerdem nahm sich der Mann, als er als Sachverwalter für zwei pflegebefohlene Frauen tätig war, rund 55.000 Euro von ihren Sparbüchern. "Das sind schutzlose Personen, die dem Angeklagten ausgeliefert waren", die Schädigung von Pflegebefohlenen sei "absolut verwerflich", so Borotschnik.
Grund für die Handlungen sei eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen. Er habe seine Kanzlei ausgebaut, weil er viele Fälle gehabt habe, sagte der Angeklagte. Doch dann ließ das Geschäft nach. "Was ich übersehen habe, war, dass nichts mehr nachgekommen ist, ich bin da in eine Spirale gekommen", meinte der 53-Jährige. Er habe versucht, sich mit spekulativen Investitionsgeschäften zu helfen - ohne Erfolg. "Dann musste ich auf die Treuhandkonten zurückgreifen. Es tut mir wahnsinnig Leid", beteuerte er.
Der Ex-Anwalt hat inzwischen den größeren Teil des von ihm angerichteten finanziellen Schadens wiedergutgemacht. Dieser Umstand sowie das Geständnis wirkten sich bei der Urteilsbemessung günstig aus.
Symbolbild
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