Im Linzer Unfallspital endete das Gassi-Radeln einer 15-jährigen Bad Leonfeldnerin mit ihrem Hund „Tonda“. Der angeleinte Labrador brachte sie auf einem Güterweg zu Fall, das Mädchen musste vom Notarzt versorgt werden. Theoretisch könnte es jetzt auch noch ein teures Nachspiel geben, denn das Anleinen von Hunden beim Radfahren ist verboten, kostet bis zu 726 € Strafe!
„Das Radfahren ist streng reglementiert“, erklärt die Linzer ÖAMTC-Juristin Silvia Winklhamer. Eigentlich ist nur erlaubt, aufzusteigen und „ordentlich“ von A nach B zu fahren. Freihändig zu fahren ist verboten, ebenso die Füße von den Pedalen zu entfernen.
Mitführen von anderen Fahrzeugen verboten
Auch das Mitführen von anderen Fahrzeugen, auch Kleinfahrzeugen - also etwas das Transportieren des Laufrades des im Kindersitz mitfahrenden Sprösslings - ist verboten. Hintergrund: Diese Sachen könnten beim Handzeichen-Geben oder Lenken Probleme machen. Auch ein auf der Lenkstange hängendes Einkaufssackerl ist ein Straf-Grund.
Kuriose Verbote
„Einige schon kurios anmutende Verbote sind im Gesetz explizit angeführt“, ließt die Juristin nach. So dürfen etwa Sensen und Sägen nicht transportiert werden. Und im Regen darf man nur dann Schutz unter einem offenen Schirm suchen, wenn das Rad stillsteht. Dass das Tippen von Textnachrichten im Handy oder das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten ist, ist in der heutigen Zeit schon logisch.
Hund muss rechts laufen
Den Hund darf man mitnehmen, aber er muss rechts vom Rad laufen und darf eben nicht irgendwie daran befestigt sein. Mitfahren im genormten Radl-Anhänger ist erlaubt!
Markus Schütz/Kronen Zeitung
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