Keine Ausbildung mehr

„Asyl-Lehrlinge“: Regierung stampft SPÖ-Erlass ein

Österreich
12.09.2018 12:36

Die türkis-blaue Regierung kippt jenen Erlass der SPÖ, der es Asylwerbern bis zum Alter von 25 Jahren überhaupt ermöglicht, eine Lehre zu beginnen. Selbiges wurde unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer im Jahr 2013 beschlossen - und von Hilfsorganisationen wie der Caritas als integrationsfördernde Maßnahme begrüßt. Im Gegenzug will die Regierung die Zuwanderung über die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ erleichtern. Den Einwand, dass damit ausgerechnet die FPÖ billige ausländische Arbeitskräfte ins Land hole, wies Vizekanzler Heinz-Christian Strache vor dem Ministerrat zurück.

Wie Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat sagte, plant die Regierung einen eigenen Aufenthaltstitel für Lehrlinge - und zwar für jene ausländischen Schüler, die im Anschluss an die Pflichtschule eine Ausbildung anhängen wollen. Zudem kündigte Schramböck an, 10.000 Asylberechtige unter 25 Jahren in die Lehre bringen zu wollen. Außerdem soll die „Mangelberufsliste“ regionalisiert werden. Diese legt fest, für welche Jobs Unternehmen Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich holen dürfen. Derzeit ist das nur möglich, wenn im jeweiligen Bereich in ganz Österreich Fachkräftemangel herrscht.

Kickl: „Asyl und Zuwanderung nun getrennt“
Außerdem Teil der „Job-Offensive“ der Regierung: Bis Jahresende soll die Zuwanderung über die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ „entbürokratisiert“ werden. Unter anderem soll das Alter der Antragsteller weniger stark gewichtet werden, eine Unterkunft soll nicht schon bei der Antragstellung nachgewiesen werden müssen. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) lobte, dass damit die Themen Asyl und Zuwanderung getrennt würden. Außerdem seien das „Maßnahmen, die den Forderungen der Wirtschaft entsprechen“. Die Möglichkeit für Jugendliche Asylwerber, noch vor Abschluss des Asylverfahrens eine Lehre zu beginnen, wird laut Kickl „mit dem heutigen Tag“ auslaufen. Angekündigt hatte die Regierung das Ende dieser Maßnahme bereits Ende August.

Die Regierung hatte nach ihrem Beschluss, die Lehre für Asylwerber abzuschaffen, angekündigt, Ausnahmen für jene zu prüfen, die bereits in Ausbildung sind. Bereits in einem Lehrverhältnis stehende Flüchtlinge sollten so etwa bis zum Abschluss ihrer Ausbildung vor einer Abschiebung geschützt sein. „Jene Asylwerber, die jetzt schon eine Lehre machen, können diese fortsetzen, im Fall eines negativen Bescheids sind die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ob er die Lehre fertigmachen kann, bevor er das Land verlässt“, hieß es in der Punktation der Regierung Ende August. Das Innenministerium erteilte diesen Ankündigungen jedoch am Mittwoch eine Absage. Dabei beruft man sich auf ein im Ressort erstellte Arbeitspapier.

FPÖ-Ministerium lehnt „Sonderlösung“ ab
„Jede Sonderlösung für Lehrlinge, die ein gesichertes Bleiberecht bis zum Ende des Lehrverhältnisses enthält, wäre ein Präzedenzfall, der weitere Forderungen für Ausnahmen nach sich ziehen würde“, wird die Ablehnung einer Ausnahmeregelung im Ministeriums-Bericht begründet. Zudem wäre es schwer zu rechtfertigen, warum dann nicht auch Menschen in anderen Ausbildungsverhältnissen, wie Schule und Universität, kein Bleiberecht erhalten würden, so die Argumentation.

Zudem wäre bei jeder Sonderlösung für Lehrlinge die gesamte Familie der Betroffenen mitumfasst, merken die Juristen im Innenministerium weiters an. Eine Trennung bei der Außerlandesbringung wäre nämlich in vielen Fällen mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“, unvereinbar.

Auch keine humanitären Aufenthaltstitel
Geprüft und zugleich negativ bewertet wurde neben der „Sonderduldung“ etwa auch die Möglichkeit eines humanitären Aufenthaltstitels. Eine solche Maßnahme wäre „nahezu denkunmöglich“, da dies ja bereits im Asylverfahren geprüft wird. „Keine Option“ ist auch die Rückreihung der Asylanträge von Lehrlingen in der ersten Instanz, ebenso ein „Zuwarten mit der Abschiebung“, das laut internem Papier „Amtsmissbrauch“ darstellen würde.

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