Es war keine Notwehr

Bedingte Haftstrafe für jungen Messerstecher

Oberösterreich
08.09.2018 10:05

Und dann zog der Linzer Richter die Tatwaffe aus einem Papiersackerl: ein noch immer blutiges Messer. Mit diesem hat der erst 18 Jahre alte Angeklagte auf seinen Kontrahenten zweimal eingestochen. Der 28-Jährige musste notoperiert werden.

„Ich habe um das Leben meines Bruders gefürchtet“, sagt der Angreifer beim Prozess vor dem Linzer Richter Ralf Siegl. In Kleinmünchen hatte sich das Brüderpaar mit einem Duo zu einer Aussprache verabredet. Geredet wurde aber nichts viel.  Was als Raufhandel begann, endete mit den Messerstichen. Die Tatwaffe holte der angeklagte Slowene von seinem Arbeitsplatz, einem nahen Fitnessstudio.

Viele Milderungsgründe
Nach der Tat flüchtete er, aber noch am selben Abend stellte er sich der Polizei. Die Notwehrversion nahm ihm der Schöffensenat nicht ab. Aber viele Milderungsgründe - das jugendliche Alter, die Unbescholtenheit, das im Gerichtssaal übergebene Schmerzensgeld - wirkten sich durchaus auf die milde Strafe aus: zwölf Monate bedingt.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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