Geschenktes Auto

Justiz will gegen Kira Grünberg ermitteln

Österreich
07.08.2018 17:34

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ersucht den Nationalrat um Aufhebung der Immunität der ÖVP-Abgeordneten Kira Grünberg. Die Anklagebehörde will gegen sie ermitteln, weil sie im November 2017 ein behindertengerechtes Auto, einen Opel Insignia im Wert von rund 40.000 Euro, geschenkt bekommen hatte. Die Staatsanwaltschaft schließt einen Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit nicht aus, hieß es am Dienstag. Schwer zu glauben, dass in diesem Fall ermittelt werden soll - findet es doch beim KH Nord, wo Abermillionen „versickern“, keiner von der WKStA notwendig.

Grünberg hatte zunächst das Geschenk angenommen, mit dem Argument, dass ihr das Auto bereits im Jahr 2015 beim Tag des Sports angeboten worden sei. Es hätte eben zwei Jahre gedauert, bis es geliefert wurde. Nach massiver Kritik bot Grünberg an, das Auto zu kaufen. Dieser Kauf sei dann aber nicht möglich gewesen, weil es ein Sponsorengeschenk an die Sporthilfe gewesen sei, berichtet die „Presse“ unter Berufung auf den ÖVP-Parlamentsklub.

40.000 Euro sollen nächstes Jahr gespendet werden
Die frühere Stabhochspringerin, die nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt, habe sich daraufhin vorgenommen, die 40.000 Euro zusammenzusparen und an eine karitative Organisation zu spenden. Die Hälfte der Summe habe sie schon zusammen, Anfang nächsten Jahres wolle sie die Spende übergeben.

„Zusammenhang mit politischer Tätigkeit nicht auszuschließen“
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will nun aber trotzdem gegen die ÖVP-Behindertensprecherin ermitteln, weil sie einen Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit nicht ausschließt. „Die Entscheidung über die Zurverfügungstellung des Fahrzeuges wurde zwar bereits im Jahr 2015 getroffen, die tatsächliche Übergabe des Fahrzeuges erfolgte jedoch erst im November 2017, somit in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Einzug der Erstverdächtigen in den Nationalrat, sodass ein Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit nach herrschender Ansicht nicht offensichtlich auszuschließen ist“, zitiert die „Presse“ ein Schreiben vom 16. Juli 2018. Über eine Auslieferung Grünbergs muss nun der Immunitätsausschuss des Nationalrates entscheiden.

Grünberg will Aufhebung ihrer Immunität
Grünberg selbst will nun den zuständigen Nationalratsausschuss um die Aufhebung ihrer Immunität bitten. „Ich werde natürlich alles Notwendige tun, damit alle offenen Fragen umfassend beantwortet werden können“, so die Tirolerin in einem Statement Dienstagabend. „Ich bin mir bewusst, dass für politische Abgeordnete besondere Maßstäbe zu gelten haben.“

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