Um 5 bis 10 Prozent

Gemeinderäte sollen nach Wahlen kleiner werden

Burgenland
21.10.2009 12:43
Burgenlands Gemeinderäte sollen nach den nächsten Kommunalwahlen kleiner werden. Ein von Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl in Begutachtung gegebener Entwurf für eine Novelle zur Gemeindeordnung sieht eine Reduzierung der Mitgliederzahl um etwa fünf bis zehn Prozent vor.

Im nationalen und internationalen Vergleich habe das Burgenland die höchste Anzahl an Gemeinderatsmitgliedern. "Im Extremfall – bei kleinen Gemeinden – kommen auf 28 Wahlberechtigte ein Mandatar oder eine Mandatarin", sagte Steindl am Mittwoch in Eisenstadt. Insgesamt gebe es im Burgenland 3.117 Gemeinderäte. Auf die Bevölkerung umgelegt, bedeute dies, dass auf etwa 90 Einwohner ein Mandatar komme.

Generelle Verringerung angedacht - Ausnahmen möglich
"Nachdem es immer schwieriger wird, Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunen zu finden, wird es hier eine Reduzierung geben", so Steindl. Gab es beispielsweise bisher in Gemeinden mit bis zu 250 Wahlberechtigten neun Gemeinderäte, sollen es künftig sieben sein. Umgekehrt soll in Gemeinden mit mehreren Ortsteilen eine höhere Zahl von Gemeinderäten ermöglicht werden. "Damit ist gewährleistet, dass auch die Ortsteile in Zukunft im Gemeinderat vertreten sind."

Der Prüfungsausschuss des Gemeinderates soll dahingehend aufgewertet werden, dass künftig jedes seiner Mitglieder die Behandlung eines Tagesordnungspunktes fordern kann. Die Frist zur Einberufung des Gemeinderates wird zudem von drei auf fünf Tage ausgedehnt. Tagesordnungen sollen, wenn dies technisch möglich ist, auch per Mail versandt werden können.

Verwaltungsvereinfachung soll realisiert werden
Durch die Novelle soll es auch zu einer Verwaltungsvereinfachung kommen: Bisher mussten mit der Erstellung eines Budgetvoranschlages jeweils alle Verordnungen hinsichtlich Abgaben - etwa zur Festsetzung von Kanalgebühren oder von Anrainerbeiträgen bei der Straßenbeleuchtung - neu erlassen und von der Gemeindeaufsicht überprüft werden. Künftig soll eine solche Beschlussfassung nur notwendig sein, wenn es eine Änderung bei den Abgaben gibt.

Der Prüfungsausschuss soll in Zukunft auch die ausgelagerten Einrichtungen der Gemeinde unter die Lupe nehmen können. Ob diese Ausweitung der Befugnisse rechtlich möglich ist, prüfe noch der Verfassungsdienst, so Steindl. Der Gesetzesentwurf könnte dann noch heuer oder im Jänner 2010 zur Beschlussfassung in den Landtag kommen.

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