Die Bezirkshauptmannschaft Schärding veranlasste sofort eine Prüfung, weil die illegale Party in einem Naturschutzgebiet gefeiert wurde. Allerdings käme der Rave-Veranstalter in dieser Causa noch mit einem blauen Auge davon. "Denn ein illegaler Eingriff in ein Naturschutzgebiet muss mindestens drei Tagen andauern", so ein Jurist der BH Schärding. Eine Strafe nach dem Naturschutzgesetz scheide somit aus.
Sehr wohl ahnden will die Behörde allerdings die Verstöße gegen das Veranstaltungssicherheitsgesetz. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro.
Einer Polizeistreife in Münzkirchen waren die Autos aufgefallen, die in Richtung Landschaftsschutzgebiet Kösslbachtal abbogen. Die Beamten folgten den Fahrzeugen und fanden mitten im Grünen eine riesige Party-Location: Rund 150 Autos und Wohnmobile waren dort geparkt, von zwei Lastwagen mit einer professionellen Soundanlage und eigener Stromversorgung dröhnte laute Musik. Bis etwa 3.30 Uhr kamen immer noch neue Besucher dazu. Die Polizei vermutet, dass sich die Veranstaltung per SMS oder Internet herumgesprochen hat.
Kontrolle auf der Heimfahrt
Als die mehr als 500 Partylöwen das Areal wieder verlassen wollten, sahen sie sich mit einem Großaufgebot der Polizei konfrontiert. Mit Bussen wurden die Lenker zu Drogentests ins Spital kutschiert. Die Bilanz: 17 Drogenlenkern wurde der Führerschein abgenommen. Weitere vier Personen wurden angezeigt, weil die Polizei bei ihnen Cannabis oder Speed fand. Dazu kamen 20 Anzeigen wegen desolater Fahrzeuge sowie Verkehrsdelikten. Einige waren in der Dunkelheit ohne Licht unterwegs, andere mit fahruntüchtigen Autos.
Geburtstagsfeier mit unbekanntem Geburtstagskind
Völlig unklar ist noch immer, wer die illegale Party veranstaltet hat. Die Besucher, die großteils unter 25 Jahre alt sind und aus allen Teilen Österreichs, aus Deutschland, Tschechien und sogar Frankreich angereist waren, wollten der Polizei kaum etwas sagen. "Die haben alle die Mauer gemacht, so etwas habe ich noch nie erlebt", so Einsatzleiter Bezirkspolizeikommandant Winfried Parzer. Einige Gäste sprachen von einer Geburtstagsparty, es konnte aber vorerst weder ein Geburtstagskind noch ein Gastgeber eruiert werden.
Grundstücksbesitzer wusste nichts von Veranstaltung
Der Besitzer des Grundstücks, auf dem die Party stattfand, habe von der Veranstaltung nichts gewusst und sei "sichtlich erschüttert" gewesen, als er die Zustände auf seiner Wiese gesehen habe, so die Polizei. Die Ermittlungen waren am Montag noch nicht abgeschlossen.
Symbolbild
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