Haftstrafen

Hypo-Vorzugsaktien: Drei Ex-Manager verurteilt

Wirtschaft
27.02.2014 14:47
Haftstrafen wegen Untreue und Bilanzfälschung fassten die Ex-Hypo-Bosse Josef Kircher, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg (von links nach rechts) am Donnerstag beim Prozess um die Causa Vorzugsaktien am Landesgericht Klagenfurt aus. Bei Kircher und Kulterer ließ das Gericht wegen ihrer Geständnisse Milde walten. Am härtesten traf es Grigg mit 3,5 Jahren unbedingter Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht habe zweifelsfrei erkannt, dass die Hypo durch die Vorzugsaktien mit den geheimen Nebenabsprachen um Millionen geschädigt worden sei und bei den Angeklagten schuldhaftes Verhalten vorliege, begründete Richter Christian Liebhauser-Karl. Trotz der komplizierten finanztechnischen und rechtlichen Materie hatte der Schöffensenat unter seinem Vorsitz für den Urteilsspruch nur eine knappe halbe Stunde gebraucht.

"Die Mauer des Schweigens wurde durchbrochen"
Sowohl bei Kircher, der bereits zu Prozessbeginn geständig war, wie auch bei Kulterer, der sich später schriftlich schuldig bekannte, belohnte das Gericht diese Geständnisse. "Die Mauer des Schweigens wurde durchbrochen", so Liebhauser-Karl. Dies sei bei Kircher ein "außerordentlich gewichtiger Milderungsgrund". Kirchers Urteil: drei Jahre Haft, davon zwei Jahre bedingt.

Für Kulterer gibt es "nur" ein Jahr Haft als Zusatzstrafe zu den fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe, die bereits rechtskräftig sind. "Damit wird der große Schritt honoriert, dass Kulterer mit seinem Geständnis spät, aber doch einen Schlussstrich gezogen hat", erklärte Liebhauser-Karl.

Dass die Geständnisse strafmildernd berücksichtigt werden sollten, hatte zuvor sogar Staatsanwalt Robert Riffel gefordert, der ebenfalls die "Mauer des Schweigens" bei Wirtschaftsverfahren beklagte. Geständnisse müssten honoriert werden.

Hohe Strafe für Grigg, Geldstrafe für Flick-Stiftung
Entsprechend hoch fiel die Strafe für Grigg aus, der mit der Begründung, er habe von den Nebenabsprachen nichts gewusst, auf einen Freispruch plädiert hatte. Die ebenfalls mitangeklagte Flick-Privatstiftung wurde zu einer Zahlung von 600.000 Euro verurteilt.

Die Urteile sind nichts rechtskräftig. Griggs Verteidiger und der Vertreter der Privatstiftung meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Kulterer und Kircher erbaten sich Bedenkzeit. Staatsanwalt Riffel gab keine Erklärung ab. Das Verfahren gegen den vierten Angeklagten Tilo Berlin wurde ausgelagert. Berlin ist in den USA und wegen einer Thrombose nicht transportfähig.

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