Diese Angaben machte der Arbeitsrechtler Bernhard Hainz, der für die Bundestheater-Holding tätig ist, gegenüber dem Magazin. Die Zahlungen dienten der Vorbereitung von Hartmanns Direktion sowie der Abgeltung von nach Wien übernommenen Inszenierungen.
"Riecht nach Steuerhinterziehung"
"Hartmann war entgegen seiner Beteuerung, vom Schattenverrechnungssystem, das Stantejsky aufgezogen hatte, nichts gewusst zu haben, sogar selbst daran beteiligt. Er hat die Honorare, die er im Vorfeld seines Dienstantrittes bekam, von Stantejsky jahrelang verwalten lassen, wissentlich, dass dieser Betrag nicht in die Bücher eingeht", erläuterte Hainz. Hartmann könne daher nicht leugnen, dass sich "eine Bargeldverwaltung vorbei an der Buchhaltung etabliert hatte". Hainz weiter: "In Wahrheit riecht das für mich nach einem Modell der Steuerhinterziehung."
Nach Informationen der APA dürften in dieser Summe aber auch die Regie-Honorare für die beiden Teile von Goethes "Faust" inkludiert gewesen sein, mit denen Hartmann seine Amtszeit eröffnete. Die Barauszahlungen waren in einer Zeit erfolgt, als der designierte Direktor noch kein Konto in Österreich hatte.
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