Die Arbeiterkammer OÖ, die die Quelle-Pensionisten vertritt, hatte ihnen einen begünstigten Steuersatz von 15 Prozent ausgerechnet, der in solchen Fällen laut Einkommenssteuergesetz zu zahlen ist. Das Finanzamt beruft sich auf denselben Paragraphen, aber einen anderen Absatz – nach dem die Pensionsabfindung als Monatsbezug gilt, bei dem der Fiskus "volle Länge" mitschneidet.
Die AK wandte sich ans Finanzministerium, das bisher aber keine Entscheidung getroffen hat. Bei der für 27. September angesetzten Gerichtstagsatzung zur Verteilung des Wertpapierdepots, auf dem die Quelle-Pensionen liegen, wird daher von einer vollen Besteuerung ausgegangen werden – auch wenn die AK nicht aufgibt und Rekurse ankündigt.
Firmen-Gläubiger, die offene Forderungen haben, können dagegen mit 60 bis 70 Prozent Abgeltung rechnen – so gesund war die Quelle. Bei vielen anderen Konkursen liegt die Quote bei 20 bis 30 Prozent.
Kronen Zeitung
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