Das Gericht betonte, dass es sich weder um eine Entscheidung in der Sache noch um eine Aussetzung der Verfügung handle. In einer Mitteilung heißt es, das zuständige Landesamt habe zugestimmt, bis zu einer "Entscheidung des Gerichts von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen". Solche Zusicherungen seien üblich, damit der Beschuldigte während eines gerichtlichen Verfahrens keine nicht wiedergutzumachenden Schäden erleide.
Am 14. August hatte das Landesamt dem Unternehmen eine Unterlassungsverfügung zugestellt, nach der Uber seine Dienste sofort einstellen musste. Bei Zuwiderhandlung drohte eine Strafe von 25.000 Euro. Grund für die Verfügung waren Sicherheitsbedenken des Amtes.
Uber vermittelt mit seiner App UberPop Fahrdienste. Über die App können Privatleute Fahrten anbieten. Der Versicherungsschutz der Fahrgäste sei bei diesem Geschäftsmodell nicht garantiert, befürchtet der Berliner Senat.
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