Da ihm bekannt ist, dass in der Wiener Stadt penibel auf Parkverbote zu achten ist, hat Wilfried M. quasi hundertmal geschaut, bevor er seinen Wagen für die Nacht parkte - und das zu 100 Prozent ordnungsgemäß. Aber selbst der rechtschaffenste Bürger ist machtlos gegen "böse Streiche" der Behörden. Am Morgen fand der Kärntner plötzlich ein Parkverbotschild vor seinem Auto. Befestigt mit Bindedraht an einem Laternenmast. Die Folge: Sein Auto wurde abgeschleppt, was bekanntlich teuer und mühsam ist. Als Draufgabe gab es noch ein Verwaltungsstrafverfahren.
"Da ich rechtschutzversichert bin, habe ich mich bei der Wiener Städtischen sofort erkundigt, ob ich Anwaltshilfe in Anspruch nehmen kann, was mir zugesagt wurde. Ich bin auch zu dem von der Versicherung vorgeschlagenen Anwalt gegangen", schilderte unser Leser. Der Anwalt konnte die Sache schnell ins Lot bringen, da die Abschleppung rechtswidrig erfolgt war. Ergo wurde das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt und Herr M. musste die Abschleppkosten nicht bezahlen.
Dafür aber 900 Euro Honorar an den Anwalt. Von einer Kostendeckung will die Versicherung nämlich nun nichts mehr wissen. Man habe telefonisch nur die Übernahme der Kosten für eine Rechtsberatung zugesagt. Die dafür zustehenden 150 Euro hat man bereits überwiesen. Mehr gibt es nicht. Dafür sei die ursprüngliche (zu Unrecht!) ausgesprochene Strafe zu gering gewesen. Tja, und hätte der Wiener Amtsschimmel korrekt gehandelt und Herrn M. nicht abgeschleppt, hätte sich dieser nie einen Anwalt nehmen müssen.
Keine gute Werbung, weder für die Stadt noch die Versicherung...
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