Zur Vorgeschichte: Baumgartner, der der Verhandlung am Dienstag wegen eines Auslandsaufenthaltes fernblieb, hatte am 30. September 2010 in der Nähe der Red Bull Arena in Salzburg einem griechischen Lkw-Fahrer einen Faustschlag verpasst. Der Grieche erlitt dabei eine Schädelprellung mit einer minimalen Platzwunde am Auge. Der Mann hatte sich zuvor im Stau mit einem deutschen Autofahrer aus Hamburg einen handfesten Streit geliefert. Baumgartner kam dazu und ergriff offenbar Partei für den Autofahrer.
Berufungssenat sah keine Notwehr
Für die drei Richter des Berufungssenates gab es keine Bedenken gegen die Feststellung des Erstgerichts: "Es ist keine Notwehrsituation vorgelegen", betonte die vorsitzende Richterin Elisabeth Schmidbauer in der Urteilsbegründung. Der 43-jährige Stratos-Springer hatte immer wieder sein Recht auf Notwehr ins Spiel gebracht und damit argumentiert, dass er die Fußtritte des Griechen abgewehrt und ihn danach weggestoßen habe.
Man habe die Aussagen und Protokolle der ersten Verhandlung genau geprüft und es als erwiesen angesehen, dass Baumgartner zugeschlagen hatte, bevor ihm sein Kontrahent einen Fußtritt versetzte, so das Gericht. Wie der Richter im ersten Prozess ist der Senat dabei den Aussagen des Klägers und nicht denen Baumgartners und jenen eines Zeugen gefolgt. "Auch weil der Zeuge gegenüber seiner ersten Aussage später umgeschwenkt ist."
Gericht spricht von einem "äußerst moderaten" Urteil
Die Strafe - 50 Tagessätze zu je 30 Euro und damit eine Gesamtstrafe in der Höhe von insgesamt 1.500 Euro - gegen Baumgartner scheint nun im Strafregister auf. Sie wird jedoch nach dem Tilgungsgesetz nach fünf Jahren getilgt. Der Berufungssenat verwies in diesem Zusammenhang auf das "äußerst moderate" Urteil in erster Instanz. "Bei Körperverletzung und einem nicht geständigen Täter wären 60 Tagesätze angebracht gewesen." Die 300 Euro Teilschmerzensgeld aus dem ersten Prozess wurden als angemessen bestätigt.
Baumgartners Anwalt Severin Irsigler zeigte sich am Dienstag enttäuscht: "Ich gehe davon aus, dass mein Mandant nicht mit dem Urteil zufrieden sein wird. Aus unserer Sicht war das Ersturteil nicht ausreichend begründet." An der Entscheidung selbst gebe es allerdings nicht viel zu interpretierten. "Der Senat hat die Notwehrsituation nicht als gegeben angesehen."
"UN-Sonderbotschafter mit Vorstrafe"
Zynischer kommentierte der Vertreter des griechischen Lkw-Lenkers das Urteil: "Ich bin überrascht, dass sich das Gericht nicht von Dingen beeinflussen hat lassen, die man vermuten hätte können", so Anwalt Johann Meisthuber. "Baumgartner wäre mit einer Diversion besser beraten gewesen, dazu hätte er aber Verantwortung übernehmen müssen. In Zukunft haben wir vielleicht einen UN-Botschafter mit Vorstrafe." Der Extremsportler soll bekanntlich als UN-Sonderbotschafter für Kinder im Gespräch sein.
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