"2010 ist eine gute Bekannte von mir aus Kärnten verstorben. Dass sie mich in ihrem Testament, das aus einem österreichischen und einem amerikanischen Teil bestand, bedacht hat, wusste ich nicht. Drei Kärntner und ich sollten zu je gleichen Teilen erben", erklärt Johann J.
Da seine im Testament vermerkte Adresse aber nicht stimmte, konnte er die eingeschriebenen Briefe des Kärntner Notariats nie beheben. Für den Notar galten sie hingegen als zugestellt, und er wickelte die Erbschaft ohne den vierten Erben ab. Die amerikanische Kanzlei wollte sich damit nicht zufrieden geben und beauftragte eine Historikerkanzlei, die Herrn J. eineinhalb Jahre später fand: "Wäre die amerikanische Erbschaft nicht gewesen, hätte ich nie erfahren, dass ich im Testament einer lieben Freundin bedacht wurde. Ich muss mich selbst um einen außergerichtlichen Vergleich mit den Erben kümmern. Ist es recht und richtig, dass man in Österreich nicht gesucht wird?"
Laut Notariatskammer wurden alle gesetzlichen Bestimmungen für die Suche nach Erben eingehalten. Außerdem habe sich Herr J. mittlerweile mit den anderen drei Erben geeinigt...
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