Aus Gurlitt-Besitz?
Nazi-Raubkunst: Bundestag dementiert Medienbericht
Der Bundestag erklärte weiter, einer mit dem Fall betrauten Kunsthistorikerin lägen keine Erkenntnisse vor, dass bei einem der Werke ein Zusammenhang zur Sammlung Gurlitt bestehe.
Aus der Gurlitt-Sammlung waren im Februar 2012 von der Staatsanwaltschaft 1.406 Kunstgegenstände wegen des Verdachts auf NS-Raubkunst beschlagnahmt worden. Bei den beiden Werken im Bundestag handelt es sich laut dem Zeitungsbericht um das Gemälde "Kanzler Bülow spricht im Reichstag", das Georg Waltenberger 1905 mit Öl malte, sowie die Kreidelithografie "Straße in Königsburg", die Lovis Corinth im Jahr 1918 schuf.
"Straße in Königsburg" soll sich in der Gurlitt-Sammlung befunden haben. Wer die rechtmäßigen Besitzer der Werke sind, wollte die Bundestagsverwaltung bisher nicht mitteilen, hieß es in dem "Bild"-Bericht. Ebenso unklar ist noch, wie dieses Werk seinen Weg in den Bundestag gefunden hat.
108 Werke unter Raubkunst-Verdacht
Bereits vor vier Jahren musste der Bundestag das von den Nazis gestohlene Gemälde "Bismarck mit dem Schlapphut" von Franz von Lenbach an die Erben des ehemaligen Besitzers herausgeben. Seit 2012 ermittelt eine Kunsthistorikerin auf Beschluss des Kunstbeirats im Hinblick auf Raubkunst im Bundestag.
Die Kunstsammlung das Bundestags umfasst insgesamt 4.000 Werke. Die bisherige Auswertung, die spätestens im April 2014 abgeschlossen sein soll, habe ergeben, dass 108 Kunstwerke mit ungeklärter Herkunft und Raubkunst-Verdacht im Bundestag hängen, schrieb die "Bild".
"Mehr Sensibilität und Fingerspitzengefühl" gefordert
Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, fordert eine Offenlegung der Liste mit den verdächtigen Werken. "Wenn der Bundestag jetzt Sammlungsverzeichnisse geheim hält, die Presse bei der Aufklärung behindert, Ariseure schützt und Erben nicht benachrichtigt, dann wünsche ich mir von den Verantwortlichen mehr Sensibilität und Fingerspitzengefühl", zitierte ihn die Zeitung.
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