Schuss ins Gesicht

OLG erhöht Strafe für Todesschützin auf 14 Jahre

Oberösterreich
19.01.2012 12:06
Das Oberlandesgericht Linz hat die Strafe für eine 23-jährige Oberösterreicherin, die ihren Freund im Dezember 2010 mit einem Schuss ins Gesicht getötet hat, von zwölf auf 14 Jahre erhöht. Die Tat wog für das Berufungsgericht schwerer als für das Erstgericht, lautete die Begründung.

Die junge Frau hatte im Bezirk Urfahr-Umgebung ihrem im Bett liegenden 27-jährigen Freund aus einem halben Meter Entfernung mit einem Schrotgewehr ins Gesicht geschossen. Danach rief sie Rettung, fuhr mit dem Auto nach Linz und stellte sich der Polizei. Das Opfer starb wenige Tage später am 22. Dezember 2010 (siehe auch Infobox).

Tat wiegt für OLG schwerer
Gegen das Urteil des Landesgerichtes im vergangenen Juli - Schuldspruch durch die Geschworenen mit fünf zu drei Stimmen wegen Mordes und zwölf Jahre Haft - hatte die Staatsanwaltschaft berufen. Ihr war die Strafe zu gering. Die Verteidigung erhob Nichtigkeitsbeschwerde, weil die Angeklagte bestritt, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, und legte Berufung gegen das Strafausmaß ein.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte in der Zwischenzeit den Schuldspruch. In der Verhandlung im Oberlandesgericht ging es daher nur noch um die Höhe der Strafe. Der Senat wies die Berufung der Verteidigung ab, gab aber dem Begehren der Staatsanwaltschaft statt. Die Richter hielten zu ihrer Entscheidung fest, die vom Landesgericht angeführten Gründe für die Strafbemessung würden gleichbleiben, doch bei den erschwerenden würden sie eine andere Gewichtung vornehmen.

Nicht im Affekt, sondern heimtückisch vorgegangen
Die mildernden Umstände - die bisherige Unbescholtenheit und untadelige Lebenswandel sowie das Tatsachengeständnis, das wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen habe - würden weiterhin berücksichtigt. Die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch eine schwierige Kindheit und Probleme bei Beziehungen und eine zunehmende emotionale Aufladung zwischen der Frau und ihrem Opfer vor der Tat seien aber keine Erklärung für den Mord.

Die Frau habe nicht im Affekt gehandelt, sondern sei sehr durchdacht - heimtückisch - vorgegangen. Das Opfer sei im Halbschlaf überrascht worden und habe keine Möglichkeit gehabt, sich zu wehren. Der Mann habe mehrere Tage überlebt, diese Zeit sei für ihn qualvoll gewesen.

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