Lücke im Kapital

Kärntner Hypo braucht weitere 1,5 Milliarden Euro

Kärnten
01.09.2011 19:33
Die Finanzmarktaufsicht hat am Donnerstagabend bestätigt, dass die verstaatlichte Hypo Alpe Adria Bank bis März 2012 zusätzliche Eigenmittel von 1,5 Milliarden Euro benötigt. Die Aufsicht hat dazu ein Gutachten bei der Notenbank erstellen lassen - und auf Basis dieses Gutachtens wurde nun von der FMA ein behördliches Verfahren eingeleitet. Die Kärntner Hypo selbst stellte die Darstellung der Aufsicht als übertrieben dar.

Das Verfahren dürfte sich nun bis zum Jahresende erstrecken. Die Bank müsse erst einmal erklären, wie sie die Lücke zu schließen gedenke, hieß es am Abend von der Finanzmarktaufsicht. Der Bedarf an Geldern allein bedeutet nicht unbedingt, dass der Staat umgehend einspringt. Das Stopfen des finanziellen Lochs könnte etwa auch durch einen Abbau von mit Risiko behafteten Bankgeschäften oder durch neue staatliche Garantien passieren.

Hypo: "Reduktion nicht berücksichtigt"
Umgehend nach der Meldung über den erneuten finanziellen Bedarf der Hypo hat diese am Donnerstagabend in einer Ad-hoc-Mitteilung die von der FMA festgestellten 1,5 Milliarden Euro relativiert. Der Bescheidentwurf beziehe sich auf die Situation zum Jahresende 2010, die seither durchgeführte "massive Reduktion des Kapitalbedarfs" durch den Abbau von Risiko-Aktiva sei dabei völlig unberücksichtigt geblieben.

Der Bescheidentwurf stehe am Beginn eines mehrmonatigen Abstimmungsprozesses. Als Zeitspanne bis zur Erfüllung der vorgegebenen Quoten sei seitens der Aufsicht der 31. März 2012 anberaumt. Man habe den Entwurf erst am Donnerstag bekommen und werde Stellung dazu nehmen. Bis der Bescheid endgültig vorliege, dürften daher noch einige Monate vergehen.

FMA stützt sich auf Nationalbank-Gutachten
Die Österreichische Nationalbank hatte zuvor ein Gutachten erstellt, wonach die Hypo derzeit nicht die Erfordernisse für das "ökonomische Eigenkapital" erfülle. Sie könne im Ernstfall nicht alle Risiken tragen - auf Basis dieses Gutachtens wurde nun von der FMA das behördliche Verfahren eingeleitet.

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