Der "Krone" liegt der Strafantrag der Staatsanwaltschaft sowie die Expertise des Braunauer Gutachters Jörg Landertshammer vor. Die Wahnsinnsfahrt des 50-Jährigen laut Aktenlage: Gegen 20.38 Uhr hatte er den 710 PS starken Leih-Ford GT Richtung Ebensee gejagt. Bereits im Sonnsteintunnel soll er laut Auswertung der Tunnelkameras den Rennwagen im Bereich einer 70-km/h-Beschränkung auf mehr als 150 km/h beschleunigt haben.
Dabei brach das Heck des Fahrzeuges nach rechts aus, das Auto geriet ins Schleudern und über die Sperrlinie auf die linke Fahrbahnhälfte. Trotzdem soll der 50-Jährige im Bartlkreuztunnel erneut im "70er" auf mehr als 150 km/h aufgedreht haben. Auch diesmal brach das Heck nach rechts aus. Der Ford GT drehte sich, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und prallte gegen den Klein-Lkw eines 67-Jährigen aus Ebensee. Dieser wurde, ebenso wie der 43-jährige Beifahrer des Unfallverursachers, getötet.
Der 50-Jährige hat kein schlechtes Gewissen: "Es gibt im Salzkammergut Wahnsinnsunterstellungen. Aber ich bin dreißig Jahre unfallfrei gefahren. Ich war nicht betrunken, sondern hatte laut Bluttest 0,23 Promille." Genau das wird angezweifelt, deshalb werden die Ärzte als Zeugen zum Prozess geladen. Die Staatsanwaltschaft Wels hat - wie berichtet - einen Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen gestellt.
von Christoph Gantner, "OÖ Krone"
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