Aktion der SP-Jugend
Dem Landwirt ist unsachgemäße und entgegen der Gebrauchsanweisung durchgeführte Handhabung von Pflanzenschutzmitteln vorgeworfen worden. Er wurde nach den Bestimmungen des Umweltstrafrechtes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten rechtskräftig verurteilt.
Die Verunreinigung war im März 2009 festgestellt worden. Das Pflanzenschutzmittel ist daraufhin in der Region verboten worden. Die Konzentrationen würden aber laut Anschober nur schrittweise sinken. Enns werde daher nach wie vor mit Linzer Trinkwasser versorgt. Erst wenn alle Grenzwerte stabil unterschritten werden, soll wieder auf Eigenversorgung umgestellt werden.
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