Schwaneverbot
Nach einem Unfall vor 21 Jahren war der 52-jährige Deutsche in einem österreichischen Krankenhaus betreut worden. Den Ärzten unterlief ein Behandlungsfehler, der Immobilienmakler wurde berufsunfähig.
Die Versicherung bezahlte ihm seither rund 5.100 Euro monatlich Verdienstentgang. Das hatte er bislang verdient – so stand es auf einer Bescheinigung seines Arbeitsgebers.
Ehefrau und Chefin in einem
Was der Angeklagte zu erwähnen vergaß, war lediglich der Umstand, dass er seine Chefin geheiratet hatte. Und die stellte ihm überhöhte Gehaltsbestätigungen aus.
Auch die Ehefrau erwähnte weder gegenüber Versicherung, Polizei oder Gericht, dass sie sowohl die Vorgesetzte als auch die Partnerin des Berufsunfähigen war.
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