„Gutes Gesetz“

Forschungsdaten: Wissenschaftler des Jahres dafür

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12.04.2018 11:44

Die Akademie der Wissenschaften und der Komplexitätsforscher und „Wissenschafter des Jahres 2017“, Stefan Thurner, sehen den erleichterten Zugang zu in staatlichen Datenbanken gespeicherten Informationen durch das geplante neue Forschungsorganisationsgesetz positiv. Für Thurner handelt es sich bei der Novelle um ein „gutes, durchdachtes Gesetz“. Auch die Leiterin der Abteilung für Studien und Statistik in der St. Anna Kinderkrebsforschung, Ruth Ladenstein, verteidigt die von der Regierung geplante Gesetzesnovelle.

Ab 2019 sollen Wissenschaftler im In- und Ausland auf staatliche Datenbanken zugreifen und die dort gespeicherten Informationen auswerten dürfen. Auch für kommerzielle Forschung sieht die Novelle Möglichkeiten des Zuganges vor. Thurner argumentiert, dass diese Regelung „einen unregulierten Zugang zu personenbezogenen Daten und Wildwuchs eben nicht zulässt“.

Die Nutzung personenbezogener Daten für die Forschung unterliege „strengsten Auflagen, die in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt sind“, so der Präsident des Complexity Science Hub Vienna und Leiter des Instituts für die Wissenschaft komplexer Systeme an der Meduni Wien. „Hier eine mögliche missbräuchliche Verwendung à la Cambridge Analytica herbeizureden, ist unredlich und aus Forschungssicht auf das Schärfste zurückzuweisen.“ Und: „Seit Jahren sprechen alle von personalisierter Medizin. Aber ohne personenbezogene Daten ist die nicht machbar.“

„Langzeitbeobachtung erst durch Datenspeicherung möglich“
Auch die Leiterin der Abteilung für Studien und Statistik in der St. Anna Kinderkrebsforschung, Ruth Ladenstein, verteidigt die von der Regierung geplante Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes. Für nötig hält sie sowohl die Registerforschung, als auch die von Datenschützern kritisierten langen Speicherfristen für Forschungsdaten und - unter bestimmten Bedingungen - den Zugriff auf das ELGA-System.

Als Beispiel nennt Ladenstein den Lymphknotenkrebs bei Kindern. Hier habe man erst durch Langzeitstudien über 40 Jahre entdeckt, dass im Kindesalter bestrahlte Patientinnen später ein massiv höheres Brustkrebsrisiko aufweisen. Darauf konnte mit dem weitgehenden Verzicht auf Strahlentherapie reagiert werden. Eine solche Langzeitbeobachtung „muss auch in Zukunft durch eine unbeschränkte Datenspeicherung ermöglicht werden“, sagt Ladenstein.

„Balance zwischen Recht auf Datenschutz und Freiheit der Forschung“
Die Akademie der Wissenschaften sieht „die Balance zwischen Recht auf Datenschutz und Freiheit der Forschung“ durch das Gesetz gewährleistet und betrachtet die Öffnungsklausel „als wichtige Maßnahme, um den bestmöglichen Schutz personenbezogener Daten mit dem gesetzlich verankerten Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und Forschung in Einklang zu bringen“. Wissenschaftliche Arbeit hänge im 21. Jahrhundert maßgeblich vom Zugang zu Daten ab.

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