70-Stunden-Woche

Katastrophale Umstände für Praktikanten

Kärnten
30.12.2008 18:27
Unter hygienisch unzumutbaren und desolaten Wohnumständen sind vier Pflichtpraktikanten eines „In-Hotels“ am Wörthersee im heurigen Sommer einquartiert worden. Auch die wöchentliche Arbeitszeit entsprach bei weitem nicht den rechtlichen Bestimmungen. Nun wurde der Fall aufgedeckt, das Arbeitsinspektorat wurde eingeschaltet.

Von einem „Schloss am Wörthersee“ hatten die vier Gastronomiepraktikanten ohnehin nicht geträumt, aber zumindest mit ordentlichen Unterkünften gerechnet, zumal das Hotel als „noble Adresse“ am Wörthersee gilt. Im desolaten Barackengebäude erwartete die jungen Praktikanten dann eine böse Überraschung: morsche, eingebrochene Bretterböden, beschädigte und nur notdürftig „geflickte“ Sanitäranlagen, total abgenutzte Möbel, frei hängende Elektroinstallationen, unhygienische Zustände.

Katastrophale Wohnsituation
Unter diesen katastrophalen Wohnumständen mussten die Pflichtpraktikanten den Sommer über auf engstem Raum hausen. Sie wandten sich an die Arbeiterkammer, die sich dem Fall annahm und das Arbeitsinspektorat eingeschaltete. Dieses hat mittlerweile erste rechtliche Schritte gegen den Hotelbesitzer eingeleitet und ihn aufgefordert, das Gebäude in großem Umfang zu sanieren.

Teilweise 70-Stunden-Woche
Doch nicht nur die Wohnumstände ließen zu wünschen übrig. Nach Einsicht in die Stundenaufzeichnungen stellte sich zudem heraus, dass die Praktikanten teilweise bis zu 70 Stunden pro Woche arbeiten mussten und oft keinen einzigen freien Tag in der Woche hatten. Die jungen Gastronomiemitarbeiter hatten das Praktikum am Wörthersee im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung absolviert.

Kein Einzelfall
Laut Arbeiterkammer sind solche Vorkommnisse kein Einzelfall. Pflichtpraktikanten werden von ihren Arbeitgebern oft übel ausgenutzt. Da die jungen Leute das Praktikum für ihre schulische Ausbildung benötigen, glauben manche Arbeitgeber, dass sie widrige Arbeitsumstände oder desolate Unterkünfte akzeptieren müssen. Dem ist aber nicht so. In solchen Fällen kann geholfen werden: Der Lehrlings- und Jugendschutz prüft jeden einzelnen Fall, bei Verstößen gegen arbeits- oder sozialrechtliche Bestimmungen wird gegen den Arbeitgeber vorgegangen.

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