Über 1000 Mal haben zwei Beamtinnen des Kärntner Finanzamtes in fremden Steuerakten herumgeschnüffelt – „aus Neugierde“, wie man versichert. Oder auch, „um zu helfen“. Ganz so glaubwürdig wirkt das nicht, da eine der Frauen die andere dazu anstiftete, nachzusehen, wieviel der Exmann denn so verdient.
„Ich wusste nicht, dass so etwas Amtsmissbrauch ist“, jammert eine der beiden Angeklagten, die nach 33 Jahren (!) im Dienst nun arbeitslos ist. Die 57-Jährige wurde zunächst wegen der Aktenaffäre entlassen, dann einigte man sich auf eine einvernehmliche Trennung. „Sie hat ihre Strafe sowieso schon bekommen“, meint ihr Anwalt Robert Steiner, der der Ansicht ist, dass die Mandantin ja „nie wirklich eingeschult wurde, was sie darf und was nicht“.
Mit der Verantwortung gerät er bei Richter Gerhard Pöllinger aber an den Falschen: „Nach über drei Jahrzehnten beim Finanzamt kann das so ja wohl nicht sein!“
Die zweite Angeklagte (54) – erstaunlicherweise noch immer im Amt! – gesteht ein, dass sie sich durch die Akten geklickt hat, oft auch, um der Kollegin einen Gefallen zu tun. „Sie hätte dafür nicht die Berechtigung gehabt.“ Unter anderem etwa dafür, um die Einnahmen des Exmannes der anderen zu überprüfen.
Kompliziertes Finanzsystem
Die hohe Zahl der angeklagten Schnüffeleien – weit über 1000 – ergäbe sich aus dem komplizierten Finanzsystems, beteuert der zweite Anwalt Helmut Gruber: „Man fliegt immer wieder raus, muss neu einsteigen und sich durchklicken“, erklären daher die beiden Damen, dass es unterm Strich nicht so viele Steuerakten gewesen seien.
Was aber an einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs nichts ändert: Die Finanzbeamtin erhält acht Monate bedingt und 6000 Euro Strafe, die mittlerweile arbeitslose Ex-Kollegin sechs Monate bedingt und 1800 Euro, nicht rechtskräftig. Die Strafen würden übrigens keine automatische Entlassung bedingen; wie es also mit der Noch-Beamtin nach ebenfalls über 30 Dienstjahren weitergeht, ist noch offen.
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