Drei Tiroler veranstalteten über Monate immer wieder private Pokerabende und kassierten dabei „Tischgeld“. Weil das Trio dafür keine Abgaben ans Finanzamt abführte, landete es nun in Innsbruck vor Gericht.
Es sollen luxuriöse Glücksspielabende mit Speisen, Kokain und „Tischgeld“ gewesen sein, die drei Männer (43, 47, 50) zwischen November 2018 und Juni 2020 in einer eigens angemieteten Wohnung in Innsbruck organisiert haben.
480.000 Euro Schaden angehäuft
Die Krux an der Sache aus der Sicht der Staatsanwaltschaft: Vom „Tischgeld“ – das fünf Prozent des jeweiligen Spieleinsatzes betrug – hätte das Poker-Trio die Glücksspielabgabe an das Finanzamt abführen müssen. Der laut Anklage dadurch angehäufte Schaden: stolze 480.000 Euro!
Sie hätten wissen müssen, dass bei einer solchen Tätigkeit der Staat die Hand aufhält.
Der Staatsanwalt
Unternehmerische Tätigkeit – oder nicht?
„Wir wurden von einem Anwalt im Vorfeld dahingehend beraten, dass bei privaten Pokerrunden weder eine Lizenz noch Glücksspielabgaben erforderlich seien“, erklärten die Angeklagten unisono. Zudem hätten alle drei selbst mitgespielt und eigene Einsätze geleistet, weshalb ihrer Meinung nach keine „unternehmerische Tätigkeit“ vorlag.
Laut Anklage 60 Abende veranstaltet
Dieser Argumentation widersprach der Staatsanwalt entschieden. Die regelmäßige Organisation der Spiele – laut Anklage mindestens 60 Pokerabende – sowie das systematische Einheben von „Tischgeld“ würden klar auf eine unternehmerische Absicht hindeuten. „Sie hätten wissen müssen, dass bei einer solchen Tätigkeit der Staat die Hand aufhält“, betonte der öffentliche Ankläger.
Urteile bislang nicht rechtskräftig
Der Schöffensenat war derselben Meinung. Der Erstangeklagte wurde zu 15 Monaten bedingter Haft und 160.000 Euro Geldstrafe verurteilt, über seine Kollegen wurden jeweils zwölf Monate auf Bewährung verhängt und sie müssen ebenfalls beide 160.000 Euro zahlen. Nicht rechtskräftig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.