Steuerbetrug

Bewährungsstrafe für Blumenhändlerin

Salzburg
04.04.2024 20:00

Neun Jahre lang täuschte die Chefin eines Floristik-Geschäftes das Finanzamt. Nach einem Geständnis im Landesgericht erhielt sie 20 Monate bedingte Haft, nicht rechtskräftig.

Reuig und geständig gab sich die Angeklagte bei ihrem Strafprozess am Donnerstag im Salzburger Landesgericht: Die Salzburgerin hatte als nunmehr ehemalige Geschäftsinhaberin eines Floristikgeschäftes über Jahre das Finanzamt hinters Licht geführt. Steuerbetrug und Abgabenhinterziehung warf ihr die Staatsanwaltschaft vor: Sie habe laut dem Ankläger der Finanz rund 780.000 Euro vorenthalten. 2013 habe sie das Geschäft eröffnet, bereits ab 2014 habe sie steuerlich zu tricksen begonnen – und das unter anderem mit Scheinrechnungen. Für zwei Jahre habe sie gar keine Steuererklärung abgeben, heißt es in der Anklage.

Frau muss Schaden wiedergutmachen

Laut Verteidiger war die Ex-Chefin überfordert – um ihr Geschäft zu retten, habe sie die Rechnungen fingiert. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung konnte das Amt für Betrugsbekämpfung auch zahlreiche Scheinrechnungen sicherstellen. Seit die Sache aufflog, zahlt die nunmehr angestellte Frau den Schaden monatlich zurück. Das Gericht sprach sie nach dem Geständnis und gemäß der Anklage schuldig und verhängte 20 Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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